Covid-Zertifikat «light» auf Wunsch des Datenschützers
Ab dem 12. Juli wird das Covid-Zertifikat «light» eingeführt, das weniger Gesundheitsdaten beinhaltet und nur in der Schweiz gültig ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Covid-Zertifikat «light» wird in der Schweiz ab dem 12. Juli eingeführt.
- Es beinhaltet aus Datenschutzgründen weniger Gesundheitsdaten.
- Diese Variante ist nur elektronisch verfügbar und gilt nur innerhalb der Schweiz.
Ab dem 12. Juli gibt es ein Covid-Zertifikat «light». Damit haben Inhaberinnen und Inhaber der Covid-Zertifikate die Möglichkeit, eine Zertifikatskopie ohne Gesundheitsdaten zu erstellen. Das Zertifikat «light» ist nur elektronisch verfügbar und die Gültigkeit auf die Schweiz beschränkt.
Die «light»-Version zeigt lediglich das Vorhandensein eines Covid-Zertifikats an. Weitere Daten fehlen. Geschaffen wurde sie auf Wunsch des Eidgenössischen Datenschützers, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Die Landesregierung passte die Verordnung über die Zertifikate entsprechend an.
Besserer Schutz für Gesundheitsdaten
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte bemängelte, dass Dritte mit selbst entwickelten Apps bei der Prüfung der Covid-Zertifikate Gesundheitsdaten wie etwa Impfstoff und Impftermin abgreifen könnten. Mit dem Zertifikat «light» wird das unmöglich.
Diese Änderung betrifft weitere Punkte der Verordnung, etwa die Übernahme der Kosten für Druck und Versand der Impfzertifikate vollständig geimpfter Personen durch den Bund. Dieser trägt die Kosten bis zum 14. Juli.
Ab dann können die Kantone den Geimpften das Zertifikat gleich nach der zweiten Impfung übergeben. Nehmen sie weiterhin die zentrale Lösung des Bundes in Anspruch, müssen sie bezahlen.