Das Wichtigste zur Einheitsfinanzierung von Gesundheitsleistungen

Keystone-SDA
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Bern,

Die Schweiz stimmt im November über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen. Hier das Wichtigste zur Vorlage.

Eine Pflegerin hilft einem Patienten im Unispital Bern auf.
Bei stationären Behandlungen zahlt der Kanton 55 Prozent und die Krankenkasse 45 Prozent. (Symbolbild) - Keystone

Am 24. November stimmt die Schweiz über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen ab. Die Gewerkschaft VPOD bekämpft diesen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen mit dem Referendum. Das Wichtigste zur Vorlage:

Von der Grundversicherung gedeckte Gesundheitsleistungen werden heute unterschiedlich finanziert, je nachdem, wo sie erbracht werden. Stationäre Leistungen – also wenn der Patient oder die Patientin im Spital übernachtet – bezahlen die Kantone zu 55 Prozent. 45 Prozent übernimmt die Krankenkasse.

Für ambulante Behandlungen – wenn Patienten noch am Tag des Eingriffs nach Hause gehen – kommt alleine die Krankenkasse auf. In der Langzeitpflege wiederum – zum Beispiel in einem Pflegeheim – bezahlen Patienten und Krankenkasse je einen fixen Beitrag an die Pflegekosten. Den Rest tragen je nach Kanton die Kantone und/oder die Wohngemeinde.

Wegen des medizinischen Fortschritts sind mehr ambulante Behandlungen möglich. Die Gesundheitskosten insgesamt steigen ebenfalls, auf 91,5 Milliarden Franken im 2022. Ebenfalls von Jahr zu Jahr höher sind die Krankenkassenprämien.

Die im Dezember 2023 vom Parlament verabschiedete Efas-Vorlage («Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär») bringt die Finanzierung aller Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Die Kantone sollen immer für mindestens 26,9 Prozent (nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt der Patienten) und die Kassen über die Prämien höchstens für 73,1 Prozent der Kosten aufkommen.

Der Kostenteiler basiert auf dem Durchschnitt der Referenzjahre 2016 bis 2019. Umgesetzt werden soll die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen ab 2028.

Studie: Einsparung von bis zu 440 Millionen Franken im Jahr

In der Langzeitpflege kommt der Systemwechsel 2032. Eine Voraussetzung für Efas in der Langzeitpflege sind einheitliche Tarife, die zunächst ausgehandelt werden müssen.

Weil sie alle Leistungen mitfinanzieren, erhalten die Kantone zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten. Sie haben Mitsprache in den Tariforganisationen. Neu können sie nicht nur Spitallisten erstellen und die Zulassung von Ärzten und Ärztinnen steuern, sondern auch jene von anderen ambulanten Leistungserbringern.

Die Befürworter erwarten, dass die Vorlage falsche Anreize beseitigt, namentlich, weil es weniger Spitalaufenthalte gibt und spätere Eintritte in Pflegeheime. Aus Sicht der Krankenkassen seien Spitalaufenthalte heute attraktiv, weil die Kantone stationäre Behandlungen mitbezahlen.

Zudem werde die Koordination der Versorgung besser, vor allem für chronisch Kranke. Gemäss einer Studie im Auftrag des Bundes könnten damit im besten Fall bis zu 440 Millionen Franken im Jahr gespart werden. Dass mehr Behandlungen ambulant durchgeführt werden, entlastet im Jahr der Einführung die Prämien um rund zwei Milliarden Franken.

Gewerkschaft VPOD ergreift gegen Efas Referendum

Die Kantone wünschten den Einbezug der Langzeitpflege in die Vorlage. Die Kassen trügen so die Kostenentwicklung in den Heimen mit, schreibt die Konferenz der Kantonsregierungen. Die Prämienzahler belaste das aber nicht stärker, weil die Kantone mit ihren Beiträgen ihrerseits das Kostenwachstum im ambulanten Bereich und bei den Medikamenten mittragen würden.

Gegen Efas hat die Gewerkschaft VPOD das Referendum ergriffen; für ein Nein engagieren sich nun der Gewerkschaftsbund und die Gewerkschaft Unia. In ihren Worten ist die von den Kassen und den Bürgerlichen im Parlament durchgesetzte Reform schädlich.

Der Systemwechsel bringe Verschlechterungen für das Pflegepersonal sowie für Patienten, weil sich die Macht zu den Kassen verschiebe. Nicht die Kassen, sondern die öffentliche Hand müsse die Gesundheitsversorgung steuern.

Zudem befürchten die Gegner, dass die Prämien weiter steigen, vor allem wegen des Einbezugs der Langzeitpflege. Denn dort stiegen wegen der alternden Bevölkerung die Ausgaben besonders stark.

Auch befürchten die Gegner, dass die Kantone die Verantwortung für die Pflege im Heim oder durch die Spitex aufgeben würden. Mit einem Rückzug der Kantone aus der Finanzierungs- und Organisationsverantwortung für Pflegeheime und Spitex würde privaten, gewinnorientierten Akteuren der «rote Teppich» ausgerollt.

Bundesrat und Parlament unterstützen die Vorlage. Alle Fraktionen stimmten mehrheitlich zu. Nein-Stimmen kamen von Mitgliedern der SVP, der SP und der Grünen.

Kommentare

User #4394 (nicht angemeldet)

Wann wird die Alternativmedizin aus der Grundversicherung gestrichen?

User #6275 (nicht angemeldet)

Der Grundgedanke, der hinter Efas steckt ist auf jeden Fall richtig. Die Entscheidung, ob ambulant oder stationär sollte unabhängig der Finanzierung nur aus medizinischer Notwendigkeit getroffen werden können.

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