Einheitliche Finanzierung im Gesundheitswesen hat viele Gegner
Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) treibt die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen voran. Am Dienstag hat sie die Vernehmlassung dazu eröffnet. Die Kantone sind nicht begeistert.
Das Wichtigste in Kürze
- Die einheitliche Finanzierung im Gesundheitswesen stösst auf Kritik bei den Kantonen.
- In Zukunft sollen die Krankenkassen alle ambulanten und stationären Behandlungen vergüten.
- Die Kantone würden nach Abzug der Franchise und des Selbstbehalts mindestens 25,5 Prozent übernehmen.
Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) treibt die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen voran. Am Dienstag hat sie die Vernehmlassung dazu eröffnet. Die Kantone sind nicht begeistert.
Formell entscheidet die Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK erst nächste Woche, was sie von den Plänen der Kommission hält. Doch schon jetzt ist klar, dass die Kantone den Systemwechsel nicht unterstützen werden.
Der Vorschlag der Kommission beschränke sich darauf, kantonale Steuergelder in der Höhe rund 8 Milliarden Franken pro Jahr bedingungslos an die Krankenversicherer umzuleiten, heisst es in einer auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda abgegebenen Stellungnahme. Das habe keine zielgerichtete, kostendämpfende Wirkung. «Deshalb hat die GDK ein solches Modell auch kategorisch abgelehnt.»
Kantone verlieren Einfluss
Es geht in erster Linie um Kontrolle: Heute vergüten die Krankenkassen alle ambulant erbrachten Leistungen. Die stationären Behandlungen hingegen werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen gedeckt, den Rest bezahlen die Krankenkassen.
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, alle Leistungen einheitlich zu finanzieren. Grundsätzlich sollen die Krankenkassen künftig alle ambulanten und stationären Behandlungen vergüten. Die Kantone würden einen Beitrag von mindestens 25,5 Prozent der Kosten leisten, die nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt übrigbleiben. Im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2015 hätten die Kantone mit diesem System 7,5 Milliarden Franken bezahlt.