Aktuell werden ambulante Behandlungen vollständig von den Krankenkassen finanziert, während bei stationären Behandlungen die Kantone mindestens 55 Prozent der Kosten übernehmen.
Mit der geplanten Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sollen ab 2028 alle Leistungen einheitlich finanziert werden. Die Kantone sollen künftig mindestens 26,9 Prozent der Kosten tragen, während die Krankenkassen maximal 73,1 Prozent übernehmen sollen.
Ziel dieser Reform ist es, Fehlanreize zu reduzieren, die ambulante Behandlung zu fördern und die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zu verbessern. Die Reform könnte zudem zu erheblichen Kosteneinsparungen führen und die Prämienzahlenden entlasten.
Gegen die vom Parlament beschlossene Änderung wurdedas Referendum ergriffen. Daher kommt die Vorlage am 24. November 2024 zur Abstimmung.