Daten-Hinterlegung bei Restaurant-Besuchen ist freiwillig
Der Datenschutzbeauftragte hatte sein Veto gegen den Zwang zur Datenabgabe eingelegt. Nun ist das Hinterlegen von Daten bei Restaurantbesuchen freiwillig.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Hinterlegen des Namens beim Besuche eines Restaurants ist gemäss Bund freiwillig.
- Der Datenschutzbeauftragte hatte die obligatorische Datenhinterlegung verhindert.
Die Abgabe von Kontaktdaten für Gäste in Restaurants ist entgegen früheren Informationen des Bundes nun doch nicht zwingend sondern freiwillig. Der Datenschutzbeauftragte, Daniel Lobsiger, hatte zuvor sein Veto gegen den Zwang zur Datenabgabe eingelegt.
Das Hinterlegen von Daten sei nur freiwillig möglich, sagte Lobsiger gemäss Meldungen in mehreren Zeitungen.
Generelle Appelle zum Selbstschutz oder an die Solidarität seien zulässig, sofern keine Kontrollen damit verbunden seien.
Gesetzliche Grundlage fehlt
Für ein Obligatorium fehle derzeit eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Er könne nicht ausschliessen, dass der Bundesrat eine solche Grundlage per Notrecht aber noch schaffen könnte, sagte Lobsiger. Darüber wäre er jedoch nicht sehr glücklich. Datenschutz und Transparenz seien keine Gegensätze.
Casimir Platzer hatte sich in einem Gespräch mit dem Innenministerium von Bundesrat Alain Berset ebenfalls auf eine Freiwilligkeit geeinigt. Der Gast sein nicht verpflichtet, seine Kontaktdaten anzugeben, so der Präsident des Dachverbandes Gastrosuisse,
Datenschutz nicht bedacht
Der Bund hatte die Datenpflicht mit dem Contact Tracing begründet, der lückenlosen Nachverfolgung von Ansteckungsketten. Was der Bund nicht bedacht hatte, war der Datenschutz.
Lobsiger zeigte sich gegenüber «Le Temps» zufrieden, wie das Contact Tracing angedacht sei. Dies wird derzeit von der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Lausanne (EPFL) entwickelt. «Bisher ist alles, was wir gesehen haben, akzeptabel. Das System sei dezentralisiert, wahre die Anonymität und sei freiwillig.