Datenschützer kritisiert Vorgehen bei nationaler Polizeiplattform
Adrian Lobsiger, der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte, äussert Kritik am geplanten Nationalen Polizeilichen Datenaustausch.

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger hat das Vorgehen beim geplanten Nationalen Polizeilichen Datenaustausch kritisiert. In die Planung für das Projekt, an dem sich der Bund beteiligt, sei er nie einbezogen worden. Lobsiger stellte am Dienstag in Bern den Medien den Tätigkeitsbericht des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (Edöb) vor. Erstmals seit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes berichtete er über seine Arbeit und äusserte sich unzufrieden.
Bei Digitalisierungsvorhaben werde die Bedeutung von Persönlichkeitsschutz, Öffentlichkeitsprinzip und Rechtsstaat oft unterschätzt, stellte er im Bericht fest. Vermeidbare Verzögerungen seien die Folge davon. Als Beispiel nannte Lobsiger die geplante nationale Verknüpfung der kantonalen Polizeisysteme über eine zentrale Abfrageplattform. Diese sei dringlich.
Doch sei offen, auf welche Bürgerdaten der Kantone die Polizeiorgane des Bundes zugreifen sollten. Unklar sei auch, worin die Beteiligung des Bundes am Projekt bestehe. Offen sei weiter, wann der Bund welche Rechtssetzungsvorhaben einleiten wolle. Lobsiger erwartet vom Bund eine Planung, die die rechtsstaatlichen Implikationen und Risiken für den Persönlichkeitsschutz der Bevölkerung abschätzbar macht.
Kritik an Transparenzregister
Er sei in das Vorhaben nie einbezogen worden, kritisierte Lobsiger, und habe sich einmischen müssen. Es fehle eine datenschutzgesetz-konforme Planung bei dem Vorhaben. Bedenken wegen der Einhaltung des Datenschutzgesetzes hat er auch bei der Schaffung des Transparenzregisters – dieses soll helfen, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Die Zwecke des Gesetzes über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) würden lediglich beispielhaft aufgezählt, kritisierte er. Jeder Zugriff durch Behörden auf das Register müsse einen erkennbaren Zweck haben und schlüssig begründet werden. Auch die von ihm empfohlene Datenschutz-Folgenabschätzung sei nicht durchgeführt worden, bemängelte er. Es fehlten Erkenntnisse, die für eine präzise Regelung nötig wären, etwa Überlegungen zur Zahl der Zugriffe.
Seine Arbeit sei nicht einfach und nicht immer populär, sagte Lobsiger. Er wolle nicht nur technische Sicherheit kommentieren und Beschwerden abarbeiten, sondern er erlaube sich auch systemische Kritik und fordere eine Gesamtbeurteilung der Risiken von Projekten. «Diese Position erlaube ich mir.»
Vermeidbare Verzögerungen habe sich auch der Meta-Konzern eingehandelt. Er habe kürzlich angekündigt, für das Training von künstlicher Intelligenz auf Daten der erwachsenen Nutzerinnen und Nutzer zugreifen zu wollen.
Digitalisierung bei Bundesverwaltung mangelhaft
Die Kundschaft sei aber weder rechtzeitig noch ausreichend über die Auswirkungen auf deren Persönlichkeitsrechte informiert worden. Meta habe das Vorhaben in der EU, im EWR und auch in der Schweiz fallen lassen müssen, sagte Lobsiger. Um dieses Vorhaben zu stoppen, sei viel Arbeit vonnöten gewesen.
Verbesserungsbedarf – mit Blick auf das Öffentlichkeitsprinzip – ortet er bei der Digitalisierung der Bundesverwaltung. Weil immer öfter Einsicht in Dokumente verlangt werde, müsste der Zugang vermehrt elektronisch möglich sein.
Die Zahl der Zugangsgesuche zu Verwaltungsdokumenten stieg 2023 um 47 Prozent – und auch die Bearbeitungszeit nahm zu. Waren Schlichtungen nötig, konnte der Edöb gemäss Bericht die gesetzliche Bearbeitungsdauer von dreissig Tagen nur in jedem vierten Fall einhalten. Grund seien umfangreichere Gesuche und komplexe juristische Fragestellungen.
Kritisch sieht es Lobsiger, dass eine Minderheit von Amtsstellen mauere und bestrebt sei, Bereiche ihrer Arbeit oder auch bestimmte Dokument-Kategorien vom Recht auf öffentlichen Zugang auszunehmen. Das schwäche das Öffentlichkeitsprinzip.