Doppelsteuerungsabkommen mit Frankreich wird ergänzt
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung des Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich verabschiedet, wie die Bundesbehörden mitteilten. Es regelt insbesondere die Besteuerung des grenzüberschreitenden Homeoffice im Umfang von bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit pro Jahr.
Das Abkommen sieht vor, dass Vergütungen im Zusammenhang mit Homeoffice in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Arbeitgebende befindet. Der Staat des Arbeitgebenden soll dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmenden 40 Prozent der Steuern überweisen, die er auf den Vergütungen aus dem Homeoffice im Wohnsitzstaat erhoben hat.
Die Botschaft des Bundesrates sieht zudem vor, dass sich der Bund mit rund 50 Millionen Franken pro Jahr an den Ausgleichszahlungen beteiligt, die der Kanton Genf jährlich an zwei französische Departemente leistet. Damit werde eine gewisse Gleichbehandlung mit anderen Kantonen erzielt. Das Zusatzabkommen muss noch in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden.