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EDI-Bericht: Auch Pflegeleistungen einheitlich finanzieren

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Bern,

Das EDI empfiehlt die einheitliche Finanzierung von Pflegeleistungen von Spitex und Heimen bei medizinischen Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich.

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Die Spitex betreut Personen zu Hause. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das EDI hat einen Bericht zu den Pflegeleistungen von Spitex und Heimen publiziert.
  • Deren Leistungen sollen künftig einheitlich finanziert werden.

Auch Pflegeleistungen von Spitex und Heimen sollen künftig bei medizinischen Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich einheitlich finanziert werden. Den Einbezug in die Vereinheitlichung empfiehlt ein Bericht des Innendepartements EDI im Auftrag der zuständigen Ständeratskommission.

Der Einbezug von Pflegeleistungen in eine einheitliche Finanzierung könne Fehlanreize an weiteren Schnittstellen beheben und die Kosten sparende koordinierte Versorgung fördern, heisst es im Bericht, den die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) am Dienstag veröffentlicht hat.

Noch fehlen die gesetzlichen Grundlagen für den Einbezug von Pflegeheimen und Spitex in das neue Finanzierungssystem.

Bundesrat unterstützt Forderung

Der Bundesrat hat diese Forderung in der Vergangenheit unterstützt. Die Kantone hatten ihre Zustimmung zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen namentlich an die Bedingung geknüpft, dass die Pflegeleistungen einbezogen werden.

Der Nationalrat hatte im September 2019 beschlossen, dass ambulante und stationäre Leistungen künftig aus dem gleichen Topf finanziert werden. Heute werden Leistungen im ambulanten Bereich vollständig von den Krankenkassen bezahlt, sie werden also über Prämien finanziert. Leistungen im stationären Bereich werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen und damit aus Steuergeldern finanziert, den Rest bezahlen die Krankenkassen.

Sparpotenzial von bis zu drei Milliarden Franken

Der Bericht des EDI schlägt vor, den aktuellen Finanzierungsanteil der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für Vertragsspitäler bei 45 Prozent zu belassen. Im Gespräch ist eine Anhebung auf rund 75 Prozent.

Das Sparpotenzial einer einheitlichen Finanzierung lässt sich nicht eindeutig quantifizieren. In Schätzungen sei von jährlich bis zu drei Milliarden Franken die Rede. Es könne jedoch von einem «substantiellen Sparpotenzial ausgegangen werden», heisst es im Bericht.

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