Eizellspende legalisieren: Ständeratskommission befürwortet Motion
Auch die Ständeratskommission befürwortet nach dem Nationalrat die Legalisierung der Eizellspende. Nun geht der Vorstoss in die kleine Kammer.
Das Wichtigste in Kürze
- Die zuständige Ständeratskommission befürwortet die Legalisierung der Eizellenspende.
- Jetzt geht der Vorstoss an den Ständerat, wo der Ausgang noch offen ist.
- Würde dieser zustimmen, müsste der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage schaffen.
Die Eizellspende nimmt eine weitere Hürde in Richtung Legalisierung: Auch die zuständige Ständeratskommission sagt Ja zu einer entsprechenden Motion. Zuvor hatte bereits der Nationalrat die Motion befürwortet, bis zu einer gesetzlichen Regelung kann es aber noch dauern.
Der Kommissionsentscheid fiel mit sechs zu fünf Stimmen knapp aus. Nun geht die Motion in den Ständerat, der Ausgang in der kleinen Kammer ist offen.
Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Die grosse Kammer hatte die Motion mit 107 zu 57 Stimmen bei 16 Enthaltungen angenommen.
Stimmt die kleine Kammer als Zweitrat zu, hat der Bundesrat und mit ihm die Verwaltung den Auftrag. Er soll eine gesetzliche Grundlage für die Legalisierung der Eizellspende zu schaffen und deren Rahmenbedingungen festzulegen. Gemäss Motionstext soll die Möglichkeit künftig Ehepaaren offenstehen, bei welchen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt.
Zunächst soll die Regierung aber eine Roadmap vorlegen, die alle offenen Fragestellungen zum Sachverhalt thematisiert. Der Bundesrat soll regelmässig über den Fortschritt der Arbeit informieren. Aktuell sind neben der Eizellspende in der Schweiz anonyme Samenspenden und die Leihmutterschaft verboten.
Verbot der Eizellspende sei «inakzeptable Ungleichbehandlung»
Selbst bei rascher Behandlung dürften Jahre vergehen, bis in der Schweiz legal ein Baby mit einer gespendeten Eizelle gezeugt wird. Ein Referendum und damit ein Volksentscheid wären bei einem Ja des Parlaments zu einer entsprechenden Gesetzesvorlage so gut wie sicher.
In den Augen der Befürworter einer Neuregelung führt das momentane Verbot der Eizellspende zu einer «inakzeptablen Ungleichbehandlung». Ehepaare, bei denen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt, würden den Ehepaaren gleichgestellt, bei welchen der Unfruchtbarkeitsgrund beim Mann liegt.
Die heutige Regel zwinge unfruchtbare Frauen mit Wohnsitz in der Schweiz, ins Ausland zu gehen, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Paare, bei denen der Mann unfruchtbar ist, könnten jedoch eine Samenspende in der Schweiz in Anspruch nehmen.
Das Verbot der Eizellspende sei in Anbetracht der Zulässigkeit der Samenspende diskriminierend sei. Es stütze sich auf eine fragwürdige naturalistische Rechtfertigung. Dieser Meinung ist auch die Mehrheit der Nationalen Ethikkommission (NEK). Innerhalb von Europa kennt neben der Schweiz nur noch Deutschland ein Verbot der Eizellspende.
Resultate der Evaluierung erst 2023 erwartet
Skeptischer ist der Bundesrat und mit ihm eine Kommissionsminderheit. Sie argumentieren, die im Gesetz festgeschriebene Evaluierung des erst unlängst geänderten Fortpflanzungsmedizingesetzes sei noch nicht abgeschlossen. Erste Resultate seien im Jahr 2023 zu erwarten. Die Eizellspende müsse im Kontext der Gesamtentwicklung beurteilt werden.
Die Kritiker einer Legalisierung haben vor allem ethische, aber auch medizinische Bedenken. Im Unterschied zur Samenspende stelle die Eizellspende einen körperlich invasiven und potenziell gesundheitsgefährdenden Eingriff dar. Das war während der Debatte im Nationalrat zu hören.
Zudem bezweifeln die Gegnerinnen und Gegner, dass bei einer Legalisierung der Eizellspende ausreichend Schweizerinnen zur Spende bereit wären. Dies, um die Nachfrage zu decken. So könnten Frauen aus ökonomisch unterprivilegierten Ländern für eine Spende ausgebeutet werden.