Entwarnung für Superreiche: Bundesrat lehnt Wegzugssteuer ab
Die Juso-Initiative für eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent hat viele Vermögende aufgeschreckt. Nun beschwichtigt der Bundesrat.
Das Wichtigste in Kürze
- Wegen der Erbschaftssteuerinitiative wollen viele Reiche vorsichtshalber auswandern.
- Doch was ist, wenn es stattdessen eine Wegzugssteuer geben sollte?
- Der Bundesrat schafft nun Klarheit.
Vermögende Unternehmer können sich wieder entspannen. Selbst wenn die Juso-Initiative angenommen würde, was unwahrscheinlich ist, könnten vermögende Bürger auch nach dem Abstimmungstag die Schweiz verlassen. Und zwar ohne, dass dies zur Erhebung der von der Juso geforderten Erbschaftssteuer von 50 Prozent führen würde.
Bundesrat schafft Klarheit: Keine Wegzugssteuer
Unternehmer wie Peter Spuhler oder Bernhard Alpstaeg kündigten an, wohl vorsichtshalber auszuwandern. Nun gibt der Bundesrat in seiner Antwort auf einen FDP-Vorstoss teilweise Entwarnung. Nationalrätin Daniela Schneeberger (FDP/BL) wollte unter anderem wissen, ob die Steuerflucht allenfalls mit einer «Wegzugssteuer» verhindert werden würde.
Eine solche lehne der Bundesrat ab, heisst es nun in der schriftlichen Antwort des Bundesrats. Zwar, betont der Bundesrat, könne man den demokratischen Prozessen bei der allfälligen Umsetzung der Initiative nicht vorgreifen. Die Landesregierung strich aber die rechtlichen Schwierigkeiten einer solchen Steuer heraus.
Rechtliche Probleme bei Umsetzung der Erbschaftssteuerinitiative
Zudem, hält der Bundesrat fest, müsse jede Umsetzung der Erbschaftssteuerinitiative im Einklang mit dem Völkerrecht und der Verfassung stehen.
Das bedeute auch, dass es keine Beschränkungen oder Verbote für den Wegzug geben könne. Selbst wenn die Juso-Initiative angenommen würde, könne die Regierung vermögenden Bürgern nicht die Ausreise verweigern.
In seiner Antwort kommt der Bundesrat auch zum Schluss, dass eine rückwirkende Besteuerung von Erbschaften «staatspolitisch höchst problematisch» sei.
Die Erbschaftssteuerinitiative der Juso verlangt eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Erbschaften über 50 Millionen Franken. Mit dem so eingenommenen Geld sollen Massnahmen gegen den Klimawandel finanziert werden. Eine endgültige Stellungnahme des Bundesrats zur Volksinitiative und ihrer möglichen Umsetzung wird spätestens im Februar 2025 erwartet.