Esel, Maultiere und Maulesel sollen mit Artgenossen zusammenleben

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Bern,

Der Bundesrat ist mit einer neuen Tierschutz-Motion einverstanden. Esel, Maultiere und Maulesel sollen nicht mehr allein gehalten werden.

Esel brauchen Gesellschaft von Artgenossen, um sich wohl zu fühlen. (Archivbild)
Esel brauchen Gesellschaft von Artgenossen, um sich wohl zu fühlen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/DPA/PETER ZSCHUNKE

Das Wichtigste in Kürze

  • Esel, Maultiere und Maulesel sollen nicht mehr ohne Artgenossen leben dürfen.
  • Der Bundesrat ist mit einer entsprechenden Motion zur Tierschutzverordnung einverstanden.
  • Einige Punkte lehnt er aber ab.

Für Esel, Maultiere und Maulesel soll ein Zusammenleben mit Artgenossen vorgeschrieben werden. Der Bundesrat ist einverstanden mit einer Motion von Nationalrätin Anna Giacometti (FDP/GR), die fordert, die Tierschutzverordnung entsprechend anzupassen.

Zurzeit mache die Verordnung keinen Unterschied zwischen Eseln, Maultieren, Mauleseln und Pferden, begründete Giacometti ihren Vorstoss. Punkto Physiologie und besonders punkto Verhalten unterschieden sich Esel, Maulesel und Maultiere aber von Pferden.

Esel sowie Maultiere und Maulesel – Kreuzungen zwischen Esel und Pferd – müssten deshalb soziale Kontakte zu ihresgleichen haben. Pferde könnten ihnen diese Sozialpartner nicht ersetzen.

Bundesrat will einigen Forderungen stattgeben

Der Bundesrat ist bereit, die Forderung umzusetzen, wie er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion schrieb, zumindest soweit es um Sozialkontakte geht. Weitere Forderungen der Motion jedoch, etwa der ständige Zugang zu einem Unterstand und regelmässige Gesundheitskontrollen, seien in der Tierschutzverordnung bereits geregelt.

Giacometti hatte besondere Haltungsvorschriften für die laut Tierstatistik rund 11'000 in der Schweiz lebenden Esel, Maultiere und Maulesel verlangt. Im Unterschied zum Fell der Pferde sei jenes der Esel nicht wasserabweisend und Esel deshalb sehr empfindlich gegenüber Kälte und Nässe. Sie brauchten darum einen Unterstand.

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