Tierschützer laufen Sturm gegen Walliser Kuhkämpfe

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Sion,

Um das Heranzüchten einer Kampfrasse von Kühen zu verhindern, müssen Kampfkühe trächtig gegeneinander antreten. Tierschützer haben dagegen Anzeige eingereicht.

Die Kühe, die bei den Herbstkämpfen gegeneinander antreten, sind alle trächtig. Im Mai im nationalen Finale sind es fast alle. (Archivbild)
Die Kühe, die bei den Herbstkämpfen gegeneinander antreten, sind alle trächtig. Im Mai im nationalen Finale sind es fast alle. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Eringerkühe, die im Herbst in Martigny (VS) gegeneinander antreten, sind trächtig.
  • Tierschützer sehen darin eine Verletzung der Tierwürde und einen Gesetzesverstoss.
  • Gemäss Veranstalter wird auf diese Weise verhindert, dass Kampfrassen gezüchtet werden.

Die Tierschutz-Vereinigung «Ecologie et Altruisme» will Kämpfe mit trächtigen Eringerkühen verhindern. Nach einem Ringkuhkampf in Martigny (VS) hat sie bei der Walliser Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Verletzung der Tierwürde eingereicht. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage.

Die Tierschützer hatten die Anzeige Anfang Oktober anlässlich einer Demonstration während der Ringkuhkämpfe in Martigny angekündigt.

Trächtige Kühe kämpfen gegeneinander

Die Eringerkühe, die bei den im Herbst veranstalteten Kämpfen gegeneinander antreten, müssen gemäss Reglement trächtig sein. Mit dieser Vorschrift soll sichergestellt werden, dass die Tiere normale Kühe bleiben und nicht zu einer Kampfrasse hochgezüchtet werden. Dies erklären die Veranstalter.

Kampfkuh
Zwei Ringkühe im Zweikampf – bei Zusammenführung der einzelnen Viehbestände der Bauern zur Herde sind die Kuhkämpfe ein natürliches Verhalten der Tiere. Ziel der Kämpfe ist es, die Rangordnung und Leitkuh einer Herde zu ermitteln. (Archivbild) - Keystone

Die Verwendung von trächtigen Kühen für Kämpfe zur Unterhaltung von Menschen sei eine Verletzung der Tierwürde, kritisiert die Organisation. Es handle sich dabei um einen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz.

Haben Sie schon einmal einen Ringkuhkampf gesehen?

Die Walliser Staatsanwaltschaft prüft nun, wie mit der Anzeige weiter verfahren werden soll. Zudem gab sie bekannt, dass bislang keine Strafanzeige gegen Viehzüchter eingereicht worden sei. Die Aktivisten hatten behauptet, bei diesen Kuhkämpfen in Martigny angegriffen worden zu sein.

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