Ethikkommission hat Vorbehalte gegen Gebärmuttertransplantation
Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) hat Vorbehalte gegen die Gebärmuttertransplantation.
Das Wichtigste in Kürze
- Weltweit gab es bereits rund zehn Geburten mithilfe einer Gebärmuttertransplantation.
- Die zuständige Ethikkommission der Schweiz hat ob der wenigen Erfahrungen noch Vorbehalte.
Das neue Verfahren der Gebärmuttertransplantation führte 2014 in Schweden erstmals zur Geburt eines Kindes. Seither gab es durch diese Methode weltweit rund zehn Geburten. Noch sei das Verfahren der Gebärmuttertransplantation klinisch nicht etabliert, sondern befinde sich in einem experimentellen Stadium, schreibt die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) in einer Stellungnahme von heute Donnerstag. Entsprechende Projekte liefen derzeit in verschiedenen Ländern und könnten auch in der Schweiz lanciert werden.
Da die Methode neu sei, seien die wissenschaftlichen Kenntnisse beschränkt. Viele Aspekte müssten noch untersucht werden, so insbesondere die mittel- und langfristigen Folgen für die Gesundheit der direkt betroffenen Personen (Gebärmutterspenderin und -empfängerin sowie die Kinder, die in Anwendung dieser Methode geboren werden).
Die körperlichen und psychischen Folgen des Verfahrens für die direkt betroffenen Personen dürften nicht unterschätzt werden, betont die NEK. Unklar sei insbesondere, ob und welche Risiken mittel- und langfristig für die Gesundheit des Kindes bestehen. Forschungsvorhaben in diesem Bereich müssten daher mit grösster Sorgfalt geplant und durchgeführt werden.
Geringer Nutzen, begrenzter Zugang
Die Kommission gibt ausserdem zu bedenken, dass gegenüber solchen Forschungsprojekten aus sozialethischer Sicht allgemeine Vorbehalte bestünden: Zum einen seien sie im Vergleich zu Forschungsvorhaben in anderen medizinischen Gebieten mit einem relativ geringen Nutzen verbunden.
Zum anderen werde die Gebärmuttertransplantation – sofern sie sich als medizinisch wirksam und sicher erweist – voraussichtlich nur vermögenden Paaren zur Verfügung stehen. Soweit entsprechende Projekte mit öffentlichen Geldern (mit-)finanziert werden, stelle sich daher die Frage, ob die begrenzten Ressourcen im Gesundheitswesen angemessen eingesetzt sind.