EU: SP macht mit Blick auf Verhandlungsmandat Druck beim Lohnschutz
Co-Parteipräsident Cédric Wermuth und die SP machen Druck: Sie sind überzeugt, dass die Europapolitik die Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessern müsse.
Das Wichtigste in Kürze
- Die SP macht Druck: Die Europapolitik des Bundes dürfe den Lohnschutz nicht aushöhlen.
- Vielmehr müsse sie die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz verbessern.
- Co-Parteipräsident Cédric Wermuth über die vorgeschlagene «Nicht-Regressions-Klausel».
Kurz vor der Präsentation des Verhandlungsmandates durch den Bundesrat macht die SP nochmals Druck: Sie unterstützt zwar grundsätzlich den Bundesrat, warnt aber erneut vor einer Aushöhlung des Lohnschutzes.
Die SP werde sich dagegen wehren, dass die Europapolitik missbraucht werde. Damit beziehen sich die Sozialdemokraten auf einen möglichen «Angriff auf den Service public und die Lohn- und Arbeitsbedingungen.»
«Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessern»
Im Interview mit Nau.ch erklärt SP-Co-Parteipräsident Cédric Wermuth: «Es geht darum, dass die Europapolitik die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz verbessern muss.» Dies sei eine unablässige Bedingung für erfolgreiche Verhandlungen mit der EU.
Da die Schweiz ein höheres Lohnniveau als die umliegenden Länder geniesse, müssten auch die Kontrollen entsprechend strenger sein, erklärt Wermuth. Gleichzeitig betont er, dass das europäische Recht durchaus auch Möglichkeiten biete, um Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz zu verbessern.
SP fordert «Nicht-Regressions-Klausel»
Schliesslich müsse die Europapolitik das Leben der Menschen auf beiden Seite der Grenzen verbessern. Dazu müsse mithilfe einer «Nicht-Regressions-Klausel» das «heutige Schutzniveau» bei den Löhnen dauerhaft gewährleistet werden. Eine Klausel also, die garantieren würde, dass der aktuelle Lohnschutz auch durch Gerichtsurteile oder Gesetzesänderungen nicht unterboten werden könnte.
Dank der Einführung eines «Anti-Erosions-Pakts für das Arbeitsgesetz und die Arbeitsbedingungen» sollen die flankierenden Massnahmen aufrechterhalten werden können. Und zwar auch dann, wenn sie etwa vom Schiedsgericht als unverhältnismässig eingestuft würden, so die Sozialdemokraten weiter.