Experten warnen vor neuem Straftatbestand der Vergewaltigung

Stefan Schönbächler
Stefan Schönbächler

Bern,

Zwei Professoren kritisieren die Strafrechtsrevision des Bundesrats. Der Begriff der Vergewaltigung ist im momentanen Entwurf schwammig.

Gesetz Revision Vergewaltigung
Die Gesetzesrevision lässt die Grenze zwischen legalem Geschlechtsverkehr und Vergewaltigung verschwimmen. - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will den Straftatbestand der Vergewaltigung revidieren.
  • Dabei sollen die Begriffe «Beischlaf» und «weibliches Geschlecht» umgangen werden.
  • Der vorgeschlagene Entwurf trifft wegen seiner Unklarheit auf Kritik.

Der Bundesrat hat bei der jetzigen Strafrechtsrevision die Geschlechtsneutralität im Fokus. 250 Straftatbestände werden überarbeitet. Eine neutrale Formulierung führt allerdings zu Komplikationen, wenn das Geschlecht explizit eine Rolle spielt.

«Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt», wird der Vergewaltigung bezichtigt. So steht es im Schweizerischen Strafrecht. Nach dem Bundesrat besteht bei diesem Tatbestand das Problem darin, dass nur Frauen zum Opfer werden können.

Geschlechtsneutrale Formulierung

Neu sollen die Ausdrücke «Beischlaf» und «weibliches Geschlecht» umgangen werden. Dabei wird «beischlafsähnliche Handlungen» in den Tatbestand aufgenommen. Die genaue Abgrenzung des Begriffs wird den Gerichten überlassen.

Felix Bommer, ein Strafrechtsprofessor der Universität Zürich, sagte gegenüber «Schweiz am Wochenende»: «Wenn bei der Vergewaltigung künftig beischlafsähnliche Handlungen mitgemeint sind, weiss man nicht mehr, was als Vergewaltigung strafbar ist und was nicht.»

Schwammiger Begriff

Marcel Niggli, Strafrechtsprofessor der Universität Freiburg, betont dabei die Ähnlichkeit zur strafbaren sexuellen Nötigung. Er sagt: «Es ist nicht mehr klar, wo die Grenze zwischen begrapschen und vergewaltigen liegt. Wenn jemand eine Person am Knie berührt? An der Aussenseite des Oberschenkels? An der Innenseite? Oder am Geschlechtsteil?.»

Die Revision würde laut Niggli alle betreffen, die sexuell aktiv sind. Der Sexualkontakt im näheren Umfeld werde dadurch «höchst problematisch».

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