Vier Monate Haft für 14-jährigen Vergewaltiger in Österreich
Er vergewaltigte seine Mitschülerin in einem Aufzug und zwang sie zum Oralverkehr. Als Strafe erhält der 14-Jährige aus Österreich vier Monate unbedingte Haft.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 14-Jähriger hat seine Mitschülerin vergewaltigt und zum Oralverkehr gezwungen.
- Dafür erhält er eine Haftstrafe von zwei Jahren, vier Monate davon unbedingt.
- Sein Freund filmte die Tat und verbreitete das Video in der Schule.
Ein 14-Jähriger musste sich am Dienstag vor dem Landsgericht in Wien verantworten. Er hat eine Mitschülerin vergewaltigt und eine Aufnahme der Tat in der Schule verbreitet.
Der Bub wollte sich mit seiner Mitschülerin aussprechen, weil sie ihn nach zwei Tagen Beziehung wieder verlassen wollte. Unter dem Vorwand der Aussprache in ihrer Wohnhausanlage, bugsierte der 14-Jährige die Gleichaltrige in einen Aufzug. Dort hielt er sie mit Hilfe seines 15-jährigen Freundes fest.
Video in der Schule gezeigt
Daraufhin vergewaltigte der Jüngere sie und zwang sie zum Oralverkehr. Sein Freund hielt ihr den Mund zu und überreichte ein Kondom. Der 15-Jährige filmte die Tat, woraufhin der 14-Jährige das Video in der Schule herumzeigte.
Als sich das Geschehene herumgesprochen hatte, bekam auch die Direktorin der Neuen Mittelschule davon Wind. Sie erstattete Anzeige. Das betroffene Mädchen hatte nicht einmal ihrer Mutter von dem Vorfall erzählt.
Urteil bereits gefällt
Am 23. November 2018 wurden die Buben festgenommen und in U-Haft gesteckt. Wegen Vergewaltigung wurde der 14-Jährige zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon sind vier Monate unbedingt. Der Mitangeklagte erhielt als Beitragstäter 15 Monate Haft auf Bewährung.
Die beiden waren umfassend geständig. «Wie kommt man auf die Idee, auf diese Weise seinen ersten Sex zu haben?», fragte der vorsitzende Richter Norbert Gerstberger. Der 14-Jährige wusste es nicht: Er habe Pornos angeschaut, hauptsächlich Gewaltpornographie.
Der 14-Jährige wollte sie nach eigenen Angaben zunächst nicht vergewaltigen. Er wollte, «dass es normal wird». Doch obwohl er einsah, dass das Mädchen es nicht wollte, hörte er nicht auf. Erst als das Mädchen zubiss, ergriffen die beiden Burschen die Flucht.
Schwierige Kindheit
Die Angeklagten wuchsen beide in schwierigen familiären Umfeldern auf. Der 14-Jährige wurde von seiner Mutter aufgezogen. Zwei Jahre nach der Geburt hatten sich die aus Mazedonien stammenden Eltern getrennt. Zum Vater besteht seither kein Kontakt.
Die Mutter des 15-Jährigen ist in Haft, der Vater lebt in Paris. Um ihn kümmert sich die Grossmutter und das Jugendamt.
Die 14-Jährige wurde wegen der Geständigkeit der beiden Burschen nicht befragt. Auch die Chat-Verläufe zwischen Opfer und Täter nach dem Vorfall wurden nicht thematisiert, obwohl die beiden das Mädchen ordinär beschimpften.