FDP zieht gegen Egerkinger Komitee wegen Wahlsujet vor Gericht
Die FDP will sich gegen das Wahlsujet des Egerkinger Komitees um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann wehren.
Das Wichtigste in Kürze
- Die FDP will sich gegen ein Wahlsujet wehren.
- Sie ziehen deshalb vor Gericht.
- Sie wurden als «Islamistenschützer» bezeichnet.
Die FDP wehrt sich gegen Angriffe des Egerkinger Komitees um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann vor Gericht. Das Komitee hat ein Sujet auf Wahlplakaten, auf seiner Homepage und auf Facebook, das die FDP-Spitze als «Islamistenschützer» bezeichnet.
Gesuch eingereicht
Die Partei hat beim Bezirksgericht Andelfingen ZH, deshalb ein Gesuch um Erlass einer superprovisorischen Verfügung eingereicht.
In der Klage verlangt die Partei, dass das Sujet innerhalb von 24 Stunden von allen Plattformen entfernt wird. Auf dem Plakat steht «Die FDP schützt radikale Islamisten in der Schweiz». Grund für das Sujet ist, dass die FDP mitgeholfen hat, eine Motion der SVP zu versenken. Diese Massnahmen hatte gegen die Ausbreitung eines radikalen Islams in der Schweiz gefordert.
Fühlen sich in ihrer Persönlichkeit verletzt
Parteipräsidentin Petra Gössi und ihre auf dem Sujet ebenfalls abgebildeten Parteikollegen fühlen sich durch das Sujet in ihrer Persönlichkeit verletzt.
Falls das Gericht die Klage gutheisst, droht dem Egerkinger Komitee eine Busse bis zu 10'000 Franken. Das Egerkinger Komitee steht auch hinter der Minarett- und Burka-Initiative.