Feuerwerksverbot: Kompromiss statt Verbot
Die Nationalratskommission lehnt das Feuerwerksverbot ab, unterstützt jedoch einen indirekten Gegenvorschlag zur Minimierung schädlicher Einflüsse.
Ein Verbot von lauten Feuerwerken, wie es eine nationale Volksinitiative fordert, geht der zuständigen Nationalratskommission zu weit. Sie will dem Volksbegehren aber einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen, der auf Gesetzesebene schädliche Einflüsse minimieren soll.
Mit 14 zu elf Stimmen hat die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Nationalrats (WBK-N) die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags zur «Feuerwerksinitiative» beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» ohne Gegenvorschlag ab und argumentiert, dass die Kantone und die Gemeinden bereits über die Rechtsgrundlagen verfügten, um Feuerwerke einzuschränken. Die WBK-N möchte aber das Sprengstoffgesetz und gegebenenfalls weitere Erlasse verschärfen, um den Initiantinnen und Initianten entgegenzukommen.
Konkrete Massnahmen im Fokus
Konkret soll bei der Anwendung von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken darauf geachtet werden, dass Menschen und Tiere nicht übermässig gefährdet werden und dass sie mit der Umwelt verträglich sind. Der Bund soll deshalb die Bewilligung regeln zum Erwerb und zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken, die übermässigen Lärm erzeugen.
Die Bestimmungen betreffend Erwerbsschein und Ausweis sollen nach Ansicht der WBK-N dementsprechend angepasst werden. Nun muss zunächst die Schwesterkommission des Ständerats dem Gegenvorschlag zustimmen, bevor konkrete Arbeiten aufgenommen werden können.
Breite Unterstützung für Schutzmassnahmen
Gemäss einer GFS-Studie unterstützen aktuell knapp 70 Prozent das Anliegen, Bevölkerung, Tiere und Natur vor schädlichen Einflüssen von Feuerwerken zu schützen. Viele Städte und Gemeinden schränken heute die Verwendung von Feuerwerk zeitlich und/oder örtlich ein.
Die im November 2023 eingereichte Initiative verlangt die Ergänzung der Bundesverfassung mit einem Artikel 74a. Demnach sollen der Verkauf und das Verwenden von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verboten werden. Die kantonalen Behörden können auf Gesuch hin für Anlässe von überregionaler Bedeutung Ausnahmen bewilligen.
Ausnahme nur bei grossen Events
Lautes Feuerwerk wie zum Beispiel Böller und Knaller soll gemäss dem Initiativtext nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden dürfen. Laute Feuerwerkskörper sollen von Privatpersonen zudem nicht mehr abgebrannt werden dürfen. Erlaubt bleiben sollen pyrotechnische Produkte, die ohne Lärm in die Luft gehen.
Getragen wird die Initiative vom Verein «Feuerwerksinitiative», Partner sind der Schweizer Tierschutz STS, Vier Pfoten, die Stiftung für das Tier im Recht und die Fondation Franz Weber. Zahlreiche weitere Tierschutz- und Umweltorganisationen unterstützen die Initiative. Parteien sind nicht mit von der Partie.