Finanzkontrolle rät bei Umschulungen zum Blick auf den Erfolg
Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat bei den IV-Umschulungen diverse Mängel festgestellt: Die Kriterien sollen angepasst werden, um die Gleichheit zu stärken.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EFK empfiehlt, die Erfolgsaussichten von IV-Umschulungen stärker zu berücksichtigen.
- Ausserdem kritisiert sie die unterschiedliche Chancen auf Umschulungen je nach Kanton.
Umschulungen mithilfe der Invalidenversicherung (IV) sollten zum Ziel haben, dass die IV keine Rente ausrichten muss. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) empfiehlt, Erfolgsaussichten von Umschulungen bewusster zu berücksichtigen.
Umschulungsmöglichkeiten seien wichtig für die Wiedereingliederung von körperlich oder psychisch Beeinträchtigten in den Arbeitsmarkt, hält die EFK fest. Mit Erfolg meint sie im am Mittwoch publizierten Bericht nicht nur, dass dank der Umschulung keine Rente ausbezahlt werden muss. Auch eine tiefere Rente dank Umschulung sei ein Erfolg.
Rund zwanzig Prozent der Umgeschulten haben jedoch weder Einkommen noch IV-Rente und benötigen anderweitige Unterstützung. Die EFK macht deshalb Verbesserungsvorschläge. Sie rät den zuständigen IV-Stellen, sogenannte Aufqualifizierungen zu fördern, wenn diese sich als kostengünstigerer Weg erweisen. Die für Umschulungen zuständigen IV-Stellen sollten zudem stärker mit der Arbeitsvermittlung und Branchenorganisationen zusammenarbeiten.
Auch ein vermehrter Austausch unter den IV-Stellen ist laut EFK wichtig, namentlich mit Blick auf Umschulungen für psychisch Beeinträchtigte. Psychische Leiden sind gemäss dem Bericht seit längerem die wichtigste Ursache von Invalidität.
Unterschiedliche Chancen je nach Kanton
Schliesslich kritisiert die EFK einen zu grossen Ermessensspielraum der IV-Stellen beim Zugang zu Umschulungen. Die Chancen auf Unterstützung seien von Kanton zu Kanton unterschiedlich und laut EFK «problematisch». Massgebend für die Vergabe ist die Praxis der kantonalen IV-Stellen.
Die EFK empfiehlt dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) daher, mit den IV-Stellen klarere und einheitlichere Regeln festzulegen, mit Blick auf die Gleichbehandlung.
Dass Menschen mit wenig Einkommen und jüngere Leute eine geringere Chance haben, eine Umschulung durch die IV zugesprochen zu erhalten, wenn allein die Erwerbseinbusse durch ein Leiden berücksichtigt wird, räumt das BSV ein. Es ist gemäss seiner Stellungnahme bereit, die Empfehlungen aufzunehmen.
Noch nicht beurteilt werden kann laut BSV zurzeit, ob einheitliche Regeln mit einer Weisung umgesetzt werden können oder ob es dafür Änderungen von Verordnungen oder im Gesetz braucht.
4000 Umschulungen pro Jahr
Nach Angaben der EFK lassen sich jährlich rund 4000 Personen mit Beiträgen der IV umschulen. Die Angebote reichen von Kursen über berufsbegleitende Weiterbildungen bis zum Hochschulstudium.
Die Kosten belaufen sich auf rund 100 Millionen Franken. Hinzu kommen rund 270 Millionen Franken für Taggelder während der Ausbildung. Mit der Umschulung sollen die Betroffenen die Möglichkeit erhalten, in etwa gleich viel zu verdienen wie vor ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung.