Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats will den Anspruch auf Kinderrenten von anerkannten Flüchtlingen nicht ändern.
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Ein Flüchtling zeigt seinen Ausländerausweis. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entscheid in der Nationalratskommission fiel mit 17 zu 7 Stimmen.
  • Die parlamentarische Initiative geht nun zurück an die Ständeratskommission.
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Erhält ein anerkannter Flüchtling in der Schweiz eine AHV- oder IV-Rente, so hat er Anspruch auf Renten auch für seine Kinder – auch wenn diese im Ausland leben. So soll es laut der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) auch bleiben.

Der Entscheid fiel mit 17 zu 7 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die parlamentarische Initiative geht nun zurück an die Ständeratskommission. Im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission lehnt es die SPK-N ab, dass alle Rentenempfänger in der Schweiz wohnhaft sein müssen, damit Zusatzbeiträge für Kinder beansprucht werden können.

Das Bundesgericht hatte vor einem Jahr mit Bezug auf die Genfer Flüchtlingskonvention anerkannten Flüchtlingen bei der sozialen Sicherheit die gleichen Rechte eingeräumt wie Schweizer Bürgern. Es widersprach damit dem Bundesbeschluss über die Rechtsstellung von Flüchtlingen und Staatenlosen in der AHV. Der Gesetzgeber habe nicht die Absicht verfolgt, von der Konvention abzuweichen, argumentierten die Lausanner Richter.

Wenig erfreut über diesen Entscheid ist die SVP. «Der Missbrauch ist vorprogrammiert», sagt Nationalrätin Martina Bircher.

SVP-Nationalrätin Martina Bircher zum Entscheid der Kommission. - zVg
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