Gasversorger müssen erneut eine Winterreserve bilden
Schweizer Gasversorger müssen auch im Winter 2025/26 Reserven bilden.
Die Gasversorger in der Schweiz müssen auch im Winter 2025/26 Reserven bilden, zum mittlerweile vierten Mal. Die Reserve muss 15 Prozent des durchschnittlichen Schweizer Jahresverbrauchs umfassen. Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden.
Er verlängerte an seiner Sitzung vom Freitag die entsprechende Verordnung um ein Jahr, bis Ende September 2026. Ab Herbst 2024 werden die Speicherkapazitäten für den übernächsten Winter verkauft.
Analog zur EU-Regelung
Analog zur EU-Regelung für Mitgliedstaaten ohne eigene Speicher legt die Schweiz 15 Prozent des Jahreskonsums in ausländischen Speichern an. Die Schweiz bezieht ihr Gas vollständig aus dem Ausland. Und auf Schweizer Boden gibt es keine saisonalen Speicher.
Die Versorgungslage beim Gas habe sich im Vergleich mit 2022 zwar entspannt, schrieb der Bundesrat. Doch es gebe immer noch Risiken in den kommenden Jahren. Verzichtet hat der Bundesrat daher auf Optionen auf zusätzliche Gaslieferungen für den Winter 2025/26, entgegen der Empfehlung der Gasbranche.
Die gasverbrauchende Industrie und Wirtschaftsverbände waren aber wegen der Kosten gegen die Optionen. Laut Bundesrat erachten sie das Risiko als vertretbar.