Geplante Cannabis Pilotversuche kommen gut an
Der Bundesrat will gesetzliche Grundlagen für die Cannabis-Forschung schaffen. Dies kommt in der Politik mehrheitlich gut an.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vernehmlassung für Cannabis-Pilotversuche geht heute Donnerstag zu Ende.
- Man erhofft sich Grundlagen für die künftige Cannabis-Politik.
Die Pläne des Bundesrats für Cannabis-Pilotversuche kommen gut an. Eine breite Allianz aus Parteien und Suchtverbänden erhofft sich davon Erkenntnisse für den künftigen Umgang mit Cannabis. Dagegen äussert sich in der Vernehmlassung die SVP.
Auslöser der Gesetzesänderung ist die verweigerte Bewilligung für eine Studie. Mehrere Städte und Kantone wollten die Auswirkungen des legalen Verkaufs von Cannabis auf den Konsum und die Konsumenten wissenschaftlich untersuchen lassen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) lehnte die Gesuche ab mit der Begründung, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gebe.
Seit 1951 verboten und strafbar
Dieses Hindernis will der Bundesrat mit dem neuen Artikel im Betäubungsmittelgesetz nun ausräumen. Der Cannabis-Konsum ist in der Schweiz seit 1951 grundsätzlich verboten und strafbar.
Trotz Repression gehe die Zahl der Konsumenten jedoch nicht zurück, argumentierte Gesundheitsminister Alain Berset bei der Präsentation des Gesetzesentwurfs. Gleichzeitig floriere der Schwarzmarkt. Die Konsumentensicherheit sei nicht mehr gewährleistet, weil die Qualitätskontrollen fehlten.
Nach dem Willen des Bundesrates dürfen die Pilotversuche während höchstens fünf Jahren und nur für wissenschaftliche Zwecke durchgeführt werden. Sie sollen Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Drogen auf die Gesundheit der Konsumentinnen, das Konsumverhalten, den Drogenmarkt, den Jugendschutz und die öffentliche Sicherheit liefern.
Repressive Politik gescheitert
In der Vernehmlassung, die heute Donnerstag zu Ende geht, kommen die Pläne des Bundesrates grundsätzlich gut an, auch weil viele Parteien und Verbände die repressive Politik der vergangenen Jahrzehnte als gescheitert erachten.
Die Schweiz habe in der Drogenpolitik immer eine Pionierrolle eingenommen, ruft die FDP in Erinnerung. Für die Grünliberalen und die Grünen ist das langfristige Ziel klar: Cannabis soll legalisiert und wie Tabak und Alkohol besteuert werden. Die Pilotversuche seien ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, erklären die Grünen.
Dagegen ist die SVP. Sie lehnt Liberalisierungsversuche ab, die vorgäben, Forschungszwecken zu dienen. Es brauche keine Studien über Veränderungen im Freizeitkonsum einer Droge für den hypothetischen Fall, dass diese legalisiert würde.
Wer darf teilnehmen?
Parteien und Interessenverbände sehen bei einzelnen Bestimmungen indes Verbesserungspotenzial. Als wenig zielführend wird erachtet, die Versuche auf 5000 Teilnehmer zu begrenzen. Dies soll im Ermessen der Wissenschafter der Pilotversuche liegen. Für den Fachverband Sucht birgt eine konkrete Zahl das Risiko, aus politischen Gründen gesenkt zu werden.
Gelockert werden soll auch die Teilnahme an einem Pilotversuch. Nach dem Willen des Bundesrates sind Menschen ausgeschlossen, die an einer ärztlich diagnostizierten Krankheit leiden oder verschreibungspflichtige Psychopharmaka einnehmen.
Der Vorschlag stösst auf breite Ablehnung. Gerade die Cannabisabhängigkeit stelle eine Suchterkrankung dar und zähle zu den psychischen Krankheiten, betont der Städteverband. Ein Ausschluss dieser Personengruppe stünde daher im Widerspruch zur eigentlichen Zielsetzung der Pilotversuche.
Der Städteverband wie auch die Grünliberalen schlagen vor, den Entscheid für eine Teilnahme von der Zustimmung eines Studienarztes abhängig zu machen. Die Eidgenössische Kommission für Suchtfragen schlägt gar vor, auch Minderjährige in spezielle Versuche einzubeziehen.
Streitpunkt Tabaksteuer
Für Kritik sorgt auch der Vorschlag, die in den Pilotversuchen verkauften Cannabisprodukte der Tabaksteuer zu unterstellen. Befürchtet wird, dass die Produkte dadurch teurer sind als auf dem Schwarzmarkt. Dies würde realitätsnahe Pilotversuche erschweren, stellt der Städteverband fest. Sucht Schweiz ist einverstanden mit einer Steuer. Diese müsste aber zweckgebunden für die Pilotversuche eingesetzt werden.
Die Arbeitsgemeinschaft für Tabakprävention verlangt vom Bund, «dass sämtliche Massnahmen ergriffen werden, welche eine ‹Normalisierung› des Cannabiskonsums verhindern». Dazu gehörten sehr strenge Regeln. So sollten im Rahmen der Pilotprojekte tabakfreie Formen den Vorzug erhalten und Produkte nicht im öffentlichen Raum konsumiert werden.