Gewerkschaften zeichnen rote Linie vor dem Bundeshaus

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Bern,

Mit einer «Roten Linie Arbeitnehmerrechte» haben die Gewerkschaften vor dem Bundeshaus für die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit demonstriert.

Menschen demonstrieren während der Aktion von Arbeitnehmenden zum Arbeitnehmerrecht «Rote Linie Arbeitnehmerrechte».
Menschen demonstrieren während der Aktion von Arbeitnehmenden zum Arbeitnehmerrecht «Rote Linie Arbeitnehmerrechte». - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gewerkschaften demonstrierten am Mittwoch vor dem Bundeshaus.
  • Sie protestieren für die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.

Mit einer symbolischen «Roten Linie Arbeitnehmerrechte» haben die Gewerkschaften heute Mittwochmorgen vor dem Bundeshaus für die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit demonstriert.

Rund 200 Personen stellten sich hinter ein 80 Meter langes rotes Transparent mit dem dreisprachigen Slogan «Wir verteidigen Löhne und Arbeitsbedingungen». Damit protestierten die Gewerkschaften gegen die Pläne, «die heutigen flankierenden Massnahmen auszuhöhlen», wie der Gewerkschaftsbund in einer Mitteilung schreibt.

Ins Visier nehmen die Gewerkschaften dabei die beiden FDP-Bundesräte Ignazio Cassis und Johann Schneider-Ammann, welche die flankierenden Massnahmen dem Rahmenabkommen Schweiz-EU unterstellen wollten «und damit die Binnenmarkt-Hardliner in der EU über den effektiven Lohnschutz in der Schweiz entscheiden lassen.»

Abbau des Lohnschutzes nicht verhandelbar

Der Abbau des Lohnschutzes sei aber für die Arbeitnehmenden nicht verhandelbar. Die Gewerkschaften verlangen, dass der Bundesrat die von ihm mehrfach bestätigte «rote Linie» durchsetzt und die flankierenden Massnahmen nicht dem Rahmenabkommen unterstellt.

Anfang August hatten die Gewerkschaften beschlossen, Gespräche über Anpassungen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zu boykottieren, weil sie eine Schwächung des Lohnschutzes befürchten.

Die EU verlangt von der Schweiz ein Entgegenkommen bei den flankierenden Massnahmen. Diese sind nach Ansicht der EU-Kommission nicht mit der Personenfreizügigkeit vereinbar.

Die flankierenden Massnahmen gehören jedoch zu den roten Linien des Bundesrats in den Verhandlungen mit der EU. Diese Haltung hatte die Regierung vor der Sommerpause bestätigt und gleichzeitig beschlossen, die Sozialpartner zu den flankierenden Massnahmen zu konsultieren.

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