Güter sollen in der Schweiz auch unterirdisch transportiert werden
In der Schweiz sollen Güter in Zukunft nicht nur auf den Strassen oder Bahnlinien transportiert werden, sondern auch unterirdisch. Der Nationalrat hat am Montag als Zweitrat dem entsprechenden neuen Bundesgesetz deutlich zugestimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die grosse Kammer hiess die Vorlage mit 137 zu 34 Stimmen bei 15 Enthaltungen gut.
Umstritten ist noch, ob die Kommission für den Eisenbahnverkehr (Railcom) für Streitigkeiten zur diskriminierungsfreien Berechnung des Preises zuständig sein soll, und wie unterirdische Veränderungen an den Anlagen veröffentlicht werden sollen. Auch die Sicherheiten bei einer allfälligen Einstellung des Betriebs und einem Rückbau sind noch nicht abschliessend geregelt.
Mit dem Gesetz will der Bundesrat sicherstellen, dass alle Interessierten gleiche Bedingungen haben beim Zugang zu den unterirdischen Anlagen. Es regelt die Voraussetzungen, unter denen das privatwirtschaftlich aufgegleiste Projekt «Cargo sous terrain» (CST) bewilligt werden kann. Eine Mitfinanzierung durch den Bund ist nicht vorgesehen.
CST ist ein Projekt von Mobiliar, SBB, Post, Swisscom, Coop und Migros. Sie wollen einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz bauen. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometern umfassen. Das Projekt kostet bis zu 35 Milliarden Franken und soll bis 2045 abgeschlossen sein.
Die Investoren versprechen sich einen grossen Nutzen, insbesondere für die Logistikbranche und die Bauindustrie. Zudem sollen die Verkehrsbelastung auf der Strasse sowie Schadstoff- und Treibhausgasemissionen reduziert werden.
Die vorberatende Kommission habe die private Initiative etwas weniger enthusiastisch aufgenommen als der Ständerat, erklärte deren Berichterstatterin Katja Christ (GLP/BS). Fragezeichen habe es insbesondere zur Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit gegeben. Die Kommission wolle dem Projekt aber nicht im Wege stehen, die Idee sei «keinesfalls unterirdisch». Es brauche Innovation, um den künftigen Mehrverkehr zu bewältigen.
Eintreten auf die Vorlage war im Nationalrat trotz einiger Bedenken parteiübergreifend unbestritten. Er hoffe, dass es sich nicht um ein Luftschloss handle, sagte Transportunternehmer Benjamin Giezendanner (SVP/AG). Er persönlich glaube nicht daran, aber seine Fraktion wolle den Initianten den Schritt ermöglichen.
Wenn man das Projekt über den Fokus auf die Röhren im Boden hinaus denke, täten sich neue Möglichkeiten auf für ein logistisches Gesamtkonzept. Es sei eine Chance, die Warenströme neu zu denken, erklärte Barbara Schaffner (GLP/ZH). Ein Mehrwert ergebe sich erst in Verbindung mit der City-Logistik, hieb Michael Töngi (Grüne/LU) in die gleiche Kerbe. In den Städten gebe es ein echtes Problem mit Lieferwagen. Wenn das Projekt hier etwas bündeln könne, dann sei es ein guter Schritt.
Unbestritten blieb im Nationalrat in der Detailberatung, dass über die gesamte Lebensdauer hinweg eine Schweizer Eigentümermehrheit an den Anlagen sichergestellt werden muss. Das Gesetz legt weiter fest, dass alle Kunden den gleichen Zugang zu den unterirdischen Transportmöglichkeiten erhalten.
Für die Baubewilligung muss ein Plangenehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dieses Vorgehen entspricht jenem im Eisenbahngesetz. Als Privileg erhalten die Initianten ein Enteignungsrecht. Anträge von Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS), die die Rechte der Grundeigentümer besser schützen wollten, scheiterten allesamt.
Abgelehnt hat der Rat auch die explizite Aufnahme der Forderung von SP und Grünen nach einer ausschliesslichen Verwendung von zertifiziertem erneuerbaren Strom für den Betrieb des Netzes. Die Ratsmehrheit vertraute dem entsprechenden Versprechen der Initianten.