In der Schweiz sollen Güter in Zukunft auch unterirdisch erfolgen. Die Differenzen im Bundesgesetz wurden am Dienstag bereinigt.
Der Güterverkehr soll in Zukunft auch unterirdisch rollen. (Archivbild)
Der Güterverkehr soll in Zukunft auch unterirdisch rollen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Weg ist frei für einen unterirdischen Gütertransport.
  • Der Ständerat hat am Dienstag das Bundesgesetz bereinigt.
  • Offen bleibt das Vorgehen bei Enteignungen.
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In der Schweiz sollen Güter in Zukunft nicht nur auf den Strassen oder Bahnlinien transportiert werden, sondern auch unterirdisch. Der Ständerat hat am Dienstag die meisten Differenzen im entsprechenden Bundesgesetz bereinigt.

Offenes Vorgehen bei Enteignungen

Offen zwischen den Räten bleibt noch die Frage zum Vorgehen bei Enteignungen, wenn Interessen von bundesnahen Betrieben tangiert sind. Hier hielt der Ständerat an der Streichung des vom Nationalrat eingefügten Passus fest. Die grosse Kammer wollte, dass erst enteignet werden kann, wenn die Interessen des Bundes oder von bundesnahen Unternehmungen, im Wesentlichen die SBB, nicht tangiert sind.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga legte dar, dass die Abwägung der öffentlichen Interessen bereits im Plangenehmigungsverfahren geregelt sei und somit auf jeden Fall gemacht werden müsse. Anschliessend beschloss der Ständerat mit 27 zu 13 Stimmen, an der Streichung des Passus festzuhalten.

In der Frage, ob die Kommission für den Eisenbahnverkehr (Railcom) für Streitigkeiten zur diskriminierungsfreien Berechnung des Preises zuständig sein soll, unterbreitet der Ständerat dem Nationalrat einen Kompromissvorschlag. Wenn das Unternehmen seine Kalkulation nicht offenlegen muss, soll die Railcom auch über Preisstreitigkeiten entscheiden können.

Rückbau abschliessend geregelt

Die Railcom müsse auch Entscheide fällen können, ob wirklich alle gleich viel bezahlen für die gleiche Leistung. Dafür müsse die Kommission nicht wissen, wie gerechnet worden sei, sagte Verkehrsministerin Sommaruga. Insofern sei der Vorschlag des Ständerats ein sinnvolles Entgegenkommen.

Geklärt ist die Frage, wie unterirdische Veränderungen an den Anlagen veröffentlicht werden sollen. Auch die Sicherheiten bei einer allfälligen Einstellung des Betriebs und einem Rückbau sind nun abschliessend geregelt.

Mit dem Gesetz will der Bundesrat sicherstellen, dass alle Interessierten gleiche Bedingungen haben beim Zugang zu den unterirdischen Anlagen. Es regelt die Voraussetzungen, unter denen das privatwirtschaftlich aufgegleiste Projekt «Cargo sous terrain» (CST) bewilligt werden kann. Eine Mitfinanzierung durch den Bund ist nicht vorgesehen.

Gleicher Zugang für alle

CST ist ein Projekt von Mobiliar, SBB, Post, Swisscom, Coop und Migros. Sie wollen einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz bauen. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometern umfassen. Das Projekt kostet bis zu 35 Milliarden Franken und soll bis 2045 abgeschlossen sein.

Die Investoren versprechen sich einen grossen Nutzen, insbesondere für die Logistikbranche und die Bauindustrie. Zudem sollen die Verkehrsbelastung auf der Strasse sowie Schadstoff- und Treibhausgasemissionen reduziert werden.

Unbestritten blieb in den Räten, dass über die gesamte Lebensdauer hinweg eine Schweizer Eigentümermehrheit an den Anlagen sichergestellt werden muss. Das Gesetz legt weiter fest, dass alle Kunden den gleichen Zugang zu den unterirdischen Transportmöglichkeiten erhalten.

Für die Baubewilligung muss ein Plangenehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dieses Vorgehen entspricht jenem im Eisenbahngesetz.

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