Guy Parmelin: Kontingentierung auch für Telekomanbieter geplant
Guy Parmelin sieht Kontingentierungen auch bei Telekomanbieter vor, im Falle einer Strommangellage. Doch diese sehen die Verfügbarkeit der Notrufe in Gefahr.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Strommangel soll der Verbrauch kontingentiert werden – auch beim Handynetz.
- Doch die Betreiber können Stromausfälle von länger als einer Stunde nicht überbrücken.
Die Schweiz bereitet sich weiter auf einen möglichen Strommangel Ende Winter vor. Der Bund sieht zwar in den letzten Wochen eine «gewisse Entspannung». Doch eine Entwarnung will er nicht aussprechen, denn es könne durchaus noch knapp werden.
Deswegen hat Wirtschaftsminister Guy Parmelin vorletzte Woche seinen Notfallplan präsentiert. Der Verordnungs-Entwurf befindet sich in der Vernehmlassung. Die betroffenen Akteure können ihre Einwände bis nächsten Montag anbringen.
Die Telekommunikationsbranche wollte jedoch nicht abwarten und dem Bund die Meinung persönlich mitteilen. Deswegen sei gemäss «Tagesanzeiger» eine Krisensitzung einberufen worden. Denn Swisscom, Sunrise UPC und Salt warnten vor einem Ausfall der Notrufdienste. Sie malten Szenarien mit Plünderungen und bürgerkriegsähnlichen Zuständen an die Wand.
Gleich mehrere Politiker aus unterschiedlichen Fraktionen nutzten die Fragestunde, um Klarheit zu schaffen. Sie wollten von Guy Parmelin wissen, ob und in welcher Form die Telekommunikation eingeschränkt würde. Insbesondere trieb die Nationalräte die Frage um, ob die Erreichbarkeit der Notrufdienste gewährleistet sei.
Guy Parmelin im Nationalrat
Bundesrat Guy Parmelin bestätigt: «Eine Stromknappheit führt zu einer geringeren Verfügbarkeit von Telekommunikationsdiensten. Dies bedeutet, dass Unternehmen in allen Sektoren, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor, betroffen sein können.» Die konkreten Auswirkungen hängten stark von der Dauer und dem Umfang der Kontingentierungen ab.
Der Bundesrat nimmt die Telekomanbieter in die Pflicht: «Eine Stromknappheit ist ein Risiko, dem die Betreiber von Mobilfunknetzen vorbeugen müssen. Und nur ein Teil der erbrachten Dienstleistungen ist für die Aufrechterhaltung der Grundversorgung erforderlich», so Parmelin.
Bei einer Kontingentierung sollen also Dienste wie Digitalfernsehdienste, Streaming-, Video- und Online-Spieleseiten eingeschränkt oder eingestellt werden. Es ist auch möglich, die Dienste unkritischer Geschäftskunden vorübergehend abzuschalten, so der SVP-Bundesrat.
Überbrückung von Stromausfällen nur kurz möglich
Parmelin lobt die Anbieter aber auch. Diese hätten bereits Massnahmen entwickelt, damit ihre Netze Ausfälle überbrücken könnten.
Die Überbrückung sei allerdings nur für eine Stunde gewährleistet, gaben die Telekomanbieter an der Krisensitzung an. Danach müssten die Batterien wieder 24 Stunden lang aufgeladen werden, berichtet der «Tagesanzeiger». Die Netze seien also nur für kurzfristige Stromausfälle gewappnet. Für eine länger anhaltende Strommangellage mit Kontingentierungen und regionalen Abschaltungen allerdings nicht.
Für das Szenario, dass Blaulichtorganisationen tatsächlich nicht mehr erreichbar wären, gibt es vielerorts einen Notfallplan. Zehn Kantone haben für solche Fälle ein Konzept mit Notfalltreffpunkten entwickelt, an die sich die Bevölkerung Notfällen begeben sollen. Diese sind etwa mit Notstromaggregaten und Funkgeräten ausgestattet und auf der Seite «Notfalltreffpunkt.ch» aufgelistet.