Bundesrat präsentiert Notfallplan für Strommangellage
Der Notfallplan des Bundesrates sieht vor, bei einer Strommangellage weitreichende Massnahmen zu ergreifen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer Strommangellage würde der Bundesrat einschneidende Massnahmen ergreifen.
- Wirtschaftsminister Guy Parmelin hat den Notfallplan am Mittwoch den Medien präsentiert.
- Im schlimmsten Fall wären Verbote und Netzabschaltungen nötig.
Der Bundesrat hat am Mittwoch seinen Notfallplan für eine mögliche Gas- und Strommangellage präsentiert. Zwar versucht er seit Monaten eine solche mit allen Mitteln zu verhindern. Trotzdem kann eine Notsituation nicht ausgeschlossen werden.
Wirtschaftsminister Guy Parmelin ist am Mittwoch mit dem Entwurf vor die Medien getreten. Diesen will der Bundesrat dann in die Vernehmlassung schicken. Bei einer Krise würde er erneut in weite Teile des täglichen Lebens eingreifen.
Sollte es zu einer Unterversorgung kommen, würde der Bundesrat mit zeitlich begrenzten Massnahmen die Stromversorgung regeln. Ziel der Interventionen sei, die Netzstabilität und damit die Stromversorgung aufrechtzuerhalten. Mit verschiedenen Stufen sollen jeweils schlimmere Folgen und härtere Massnahmen vermieden werden.
Als Erstes würden der Bundesrat die Sparappelle intensivieren. Parallel dazu wären bereits erste Beschränkungen und Verbote möglich. Diese gingen vom Verbot von Objektbeleuchtungen bis hin zu Betriebsschliessungen.
Auch im Alltag gäbe es zahlreiche Einschränkungen. So dürften Bars und Restaurants Getränkekühler nur noch mit Temperaturen über 9 Grad betreiben. Für Kühlschränke würde die Grenze von 6 Grad gelten – auch Zuhause. Ein Waschgang mit über 40 Grad wäre ebenfalls verboten.
Kontingentierung von Grossverbrauchern
Bei der nächsten Eskalationsstufe würde der Strom kontingentiert. Davon betroffen wären jedoch nur Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWH betroffen. Gemäss Guy Parmelin machen diese 34'000 Grossverbraucher die Hälfte des Schweizer Stromverbrauchs aus.
Die Fokussierung auf diese Gruppe bringe daher ein enormes Sparpotenzial. Ausserdem könne die Massnahme verbindlich umgesetzt werden. Die Wirkung sei schnell messbar, da die Stromzähler dieser Verbraucher die Daten meist automatisiert an die Netzbetreiber übermittelten.
Netzabschaltungen erst, wenn Blackouts drohen
Netzabschaltungen sollen erst dann erfolgen, wenn es darum geht, Blackouts zu verhindern. Vorgesehen ist in diesem Fall, einzelne Gebiete abwechselnd vom Netz zu nehmen.
Bei dieser dritten Stufe dürften Privatwohnungen nur noch auf 18 Grad geheizt werden. Die Beleuchtung, Beschneiung oder Kühlung von Sportanlagen wäre verboten. Im Internet wären Streaming zu Unterhaltungszwecken, das Mining von Kryptowährungen oder der Hochfrequenzhandel untersagt.
Die private Nutzung von Elektro-Autos wäre nur noch für Notfälle, Einkaufen oder den Weg zur Arbeit erlaubt. Generell würde eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometer pro Stunde eingeführt.
Wo es technisch möglich ist, sollen für lebenswichtige Dienste Ausnahmen gemacht werden. Darunter fällt die Energie- und Wasserversorgung und Blaulichtorganisationen oder Spitäler.