Hornkuh-Capaul will Strafanzeige gegen Alp Tamins einreichen

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Thusis,

Die Alpgenossenschaft Tamins GR will keine Kühe mit Hörnern mehr sömmern. Jetzt droht eine Strafanzeige von prominenter Seite.

Der betroffene Bauer Daniel Roffler will sich der Demokratie zwar beugen und seine Hornkuh im Tal lassen. Letztes Jahr habe es eben noch mehr behornte Tiere gehabt, vielerorts seien diese aber in der Minderzahl, klagt er gegenüber dem «Schweizer Bauer».

Hornlose Kühe auf der Hinteralp an der Ringelspitze oberhalb Tamins im Churer Rheintal.
Hornlose Kühe auf der Hinteralp an der Ringelspitze oberhalb Tamins im Churer Rheintal. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf der Alp Tamins dürfen dieses Jahr keine Hornkühe gesömmert werden.
  • Der Initiant der Hornkuh-Initiative, Armin Capaul, prüft eine Strafanzeige.
  • Tatsächlich gibt es keine rechtliche Grundlage für die Diskriminierung von gehörntem Vieh.

In den Bergen hat es zu wenig Platz: Weil in den engen Verhältnissen vor dem Melkstand wegen gehörnten Kühen Verletzungen befürchtet werden, dürfen diesen Sommer keine Hornkühe mehr auf die Taminser Alp. So hat es die Alpgenossenschaft Tamins per Mehrheitsentscheid beschlossen.

«Reiche vermutlich Strafanzeige ein»

Das verärgert den Initianten der Hornkuh-Initiative, die im November zur Abstimmung kommt. Ausgerechnet in seinem Heimatkanton: Armin Capaul, selbst Bergbauer und selbsternannter «Biorebell», kann es nicht verstehen.

«Ich reiche vermutlich eine Strafanzeige ein», sagt Capaul zu Nau. Denn der Entscheid der Alpgenossenschaft Tamins steht rechtlich auf wackligen Füssen.

Gehörnte Kuh wird diskriminiert

Aber: Gemäss dem «Gesetz über das Alp- und Weidwesen der Gemeinde Tamins» vom 7.11.2007 dürfen alle Kühe auf die Alp, die mit einheimischem (lies: Taminser) Futter überwintert wurden. Wenn es dann noch Platz hat, «kann auch Fremdvieh zugelassen werden». Horn oder nicht Horn ist kein Kriterium und eine Gesetzesänderung müsste von der Gemeindeversammlung bewilligt werden.

Mit Demokratie gegen Demokratie

Die Strafanzeige ist indes ja nur eines der Asse im Ärmel von Armin Capaul. Falls seine Hornkuh-Initiative vom Stimmvolk angenommen wird, wird es für Bauern finanziell interessant, den Rindviechern die Hörner nicht wegzubrennen. Dann dürfte Rofflers Kuh bald nicht mehr die einzige gehörnte Möchtegern-Bergsteigerin aus Tamins sein.

Die Mehrheitsverhältnisse in Tamins könnten sich also verschieben. Ob sich kraft der Demokratie auch die platzbedingte Verletzungsgefahr im alpinen Melkstand relativiert? Biorebell Capaul wünscht es sich: «Da dürfen horntragende Kühe keine Alpenkräuter mehr fressen!». Ganz klar ein No-go. Beziehungsweise ein No-eat.

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