In diesen Bereichen wird das Pandemie-Regime gelockert
Der Bundesrat will lockern – aber nur, wenn es die epidemiologische Lage zulässt. Profitieren sollen Kinos, Theater, Museen, Zoos, Fitnesscenter und andere.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will je nach epidemiologischer Lage bereits am 22. März vieles erlauben.
- So könnten Kinos und Theater öffnen. Privater Schulunterricht soll wieder möglich sein.
- Team-Sport und Aktivitäten für Erwachsene sollen wieder zu fünfzehnt möglich sein.
Zwar steigen die Zahlen des Coronavirus wieder etwas. Trotzdem kündet der Bundesrat den zweiten Öffnungsschritt aus dem zweiten Lockdown an.
Wenn es die epidemiologische Lage erlaube, sollten bereits ab dem 22. März unter Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum stattfinden dürfen. So sieht es der Bundesrat vor und schickt diesen Vorschlag nun den Kantonen in die Konsultation.
Openair-Konzerte mit 150 Personen
Damit sollen je nach Lage bald bereits Veranstaltungen mit bis zu 150 Personen im Freien möglich werden. Etwa Fussballspiele oder Openair-Konzerte.
Drinnen soll die Teilnehmerzahl auf maximal 50 Personen beschränkt werden. Heisst Kino, Theater oder Konzerte dürfen mit einer kleinen Anzahl Teilnehmer wieder stattfinden. Dies aber nur, falls die Zahl der Teilnehmer nicht ein Drittel der eigentlichen Kapazität des Veranstaltungsortes überschreitet.
Zudem gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besuchern muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder ein Sitz dazwischen freigelassen werden. Essen und Trinken ist verboten, von Pausen wird abgeraten.
Das gilt auch für öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe. So etwa Zoos und botanische Gärten. Die werden somit wieder vollständig zugänglich. In Innenräumen gilt hier eine Maskenpflicht und die Abstandsregel von 1,5 Metern. Innenbereiche von Wellnessanlagen und Freizeitbädern bleiben jedoch zu.
Aktivitäten für Erwachsene mit bis zu 15 Personen
Neu zugelassen werden sollen auch weitere Veranstaltungen. So etwa Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich. Hier gilt eine maximale Gruppengrösse von 15 Personen.
Team-Sport und Aktivitäten für Erwachsenen sollen auch wieder ermöglicht werden. Auch hier gilt eine Gruppengrösse von 15 Personen. Es gelte aber grundsätzlich eine Maskenpflicht und die Distanzregel in Innenräumen. Bei Ausdauertrainigs im Fitnesscenter oder beim Singen in Chor soll es aber Ausnahmen geben.
Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt. Im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird. Wettkämpfe bleiben weiterhin verboten.
Präsenzunterricht soll auch ausserhalb der obligatorischen Schulen möglich werden. Auch hier gilt eine Beschränkung auf 15 Personen, Masken- und Abstandpflicht.