In Job & Alltag: Bundesrat will Rechte von Behinderten stärken
Bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gebe es noch Mängel, stellt der Bundesrat fest. Er will nun Abeitgebern und Privaten Pflichten auferlegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Rechte von Behinderten sollen gestärkt werden.
- Der Bundesrat will Arbeitgeber und Dienstleister zu Massnahmen verpflichten.
- Die Anerkennung der Gebärdensprache soll verbindlich geregelt werden.
Der Bundesrat will Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben und beim Zugang zu Dienstleistungen besser vor Diskriminierung schützen. Dazu will er Vorgaben für Arbeitgeber und Anbieter von Dienstleistungen machen. Die Anerkennung der Schweizer Gebärdensprache soll verbindlich geregelt werden.
«Zumutbare Massnahmen» für mehr Gleichstellung
Die rund 1,8 Millionen Menschen mit einer Behinderung sollen gleichgestellt am öffentlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetzes seien diesbezüglich Fortschritte erzielt worden, hält der Bundesrat fest. Insbesondere gelte dies beim Zugang zu Gebäuden und zum öffentlichen Verkehr. Trotzdem seien Behinderte in ihrem Alltag aber nach wie vor benachteiligt.
Bis Ende 2023 soll das EDI von Bundesrat Alain Berset deshalb Gesetzesänderungen vorschlagen. Unter anderem sollen Arbeitgebende verpflichtet werden, zumutbare Massnahmen zu treffen, damit Mitarbeitende mit Behinderungen gleichgestellt einer Arbeit nachgehen können. Auch sollen sie explizit vor Diskriminierung geschützt werden.
Für die Öffentlichkeit bestimmte Dienstleistungen sollen Behinderten zugänglich sein. Für Private hiesse dies: Sie haben die Pflicht, «angemessene Vorkehrungen zu treffen».
Anerkennung der Gebärdensprache
Der Bundesrat will auch die Gleichstellung von gehörlosen Personen beim Zugang zu Dienstleistungen und im Arbeitsleben fördern. Dazu soll unter anderem die Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen verbindlich geregelt werden. Das Parlament hat eine entsprechende Motion vergangenes Jahr praktisch oppositionslos verabschiedet.
Das EDI muss im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zudem prüfen, ob auch das selbstbestimmte Wohnen von Behinderten gesetzlich verbessert werden kann. Davon tangiert wären in der Schweiz rund 150'000 Menschen. Zusammen mit dem EJPD wird auch die umfassende Beistandschaft überprüft. Diese schränke die Handlungsfähigkeit und damit die Autonomie der betroffenen Personen stark ein.