Ständerat beschäftigt sich mit landesweitem Verhüllungsverbot
Der Ständerat debattiert über Verhüllungsverbote. Anlass dafür sind die Initiative für ein Burka-Verbot und der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat debattiert heute Donnerstag über Verhüllungsverbote.
- Anlass dafür sind die Initiative für ein Burka-Verbot vom Egerkinger Komitee.
Der Ständerat debattiert heute Donnerstag über Verhüllungsverbote. Anlass dafür sind die Initiative für ein Burka-Verbot und der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates. Dieser will, dass künftig das Gesicht gezeigt werden muss, wenn es um Identifizierung geht.
Diesen indirekten Gegenvorschlag, der allfällige Verhüllungsverbote in der Kompetenz der Kantone belassen will, unterstützt die Staatspolitische Kommission (SPK) mehrheitlich. Die Burka-Initiative hingegen, die ein landesweites Verhüllungsverbot fordert, lehnt die SPK-Mehrheit ab.
Initiative fordert Verbot
Hinter der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» steht das «Egerkinger Komitee» um Nationalrat Walter Wobmann (SVP/SO), das im November 2009 bereits die Initiative für ein Minarett-Verbot durchgebracht hat. Das neue Begehren fordert ein landesweites Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum.
Im Auge hat das Komitee religiös begründete Verschleierungen, aber auch vermummte Vandalen. Ausnahmen vom Verhüllungsverbot will es ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums zulassen. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen.
Busse bis zu 10'000 Franken
Der Bundesrat will mit seinem indirekten Gegenvorschlag eine gesetzliche Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wenn die Person identifiziert werden muss. Als Beispiele genannt werden die Bereiche Migration, Zoll, Sozialversicherungen oder Billettkontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bei einem Verstoss sollen Leistungen dieser Behörden verweigert und Bussen ausgesprochen werden. Die Höchstbusse beträgt 10'000 Franken. Voraussichtlich dürfte die Busse in den meisten Fällen aber nicht mehr als einige hundert Franken betragen, sonst könnte sie unverhältnismässig sein, schreibt der Bundesrat dazu.
Zunächst hatte der Bundesrat auch im Gesetz verankern wollen, dass es strafbar ist, jemanden zur Verhüllung des Gesichts zu zwingen. Nach den ablehnenden Reaktionen in der Vernehmlassung verzichtete er jedoch auf diesen Passus.
Der Bundesrat betont zwar in der Botschaft, dass es nicht hinnehmbar sei, jemanden zur Verhüllung des Gesichts zu zwingen. Mit dem Tatbestand der Nötigung sei das aber bereits heute strafbar. Überdies sei zu bedenken, dass die Gesichtsverhüllung auch die freie Wahl einer Person sein könne, etwa bei konvertierten Schweizerinnen.
Tessin und St. Gallen kennen Verbot bereits
Burka-Verbote gibt es heute in den Kantonen St. Gallen und Tessin. In St. Gallen trat das Verbot Anfang Jahr in Kraft. Bestraft wird dort, wer im öffentlichen Raum sein Gesicht verhüllt und dies «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet». Ob eine solche Bedrohung oder Gefährdung vorliegt, ist in jedem einzelnen Fall zu beurteilen.
Im Tessin gilt es seit dem 1. Juli 2016. Dort traf es bisher vor allem vermummte Fussballfans. Frauen mit Burka oder Niqab wurden dagegen kaum je gebüsst.