Ja zu verschiedenen Werbe- und Verkaufsverboten für Tabakprodukte
Der Ständerat will den Umgang mit Tabakprodukten restriktiver regeln. Er verabschiedete ein Gesetz, das zusätzliche Werbeverbote vorsieht.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat sagt ja zu verschiedenen Verkaufs- und Werbeverboten von Tabakprodukten.
- Damit soll der Umgang restriktiver geregelt werden.
Der Ständerat will den Umgang mit Tabakprodukten restriktiver regeln. Er hat ein Gesetz verabschiedet, das zusätzliche Werbeverbote für Zigaretten in der Presse und im Internet vorsieht. Zudem dürfen keine Tabakprodukte an Minderjährige mehr verkauft werden.

Es stechen weitere Punkte im Gesetz hervor: So soll es nach Ansicht des Ständerats künftig nicht mehr erlaubt sein, Gratismuster zur Promotion von Tabakerzeugnissen abzugeben. Ebenfalls verboten werden soll das Sponsoring von internationalen Anlässen durch die Tabakindustrie.
Der Ständerat will, dass bei von Bund, Kantonen und Gemeinden organisierten Veranstaltungen kein Sponsoring durch die Tabakindustrie erfolgen darf.
Werbung heute nur in Radio und Fernsehen verboten
Der Ständerat geht mit seinem Entscheiden weiter als das geltende Recht und der Bundesrat. Heute ist Werbung für Tabakprodukte nur in Radio und Fernsehen verboten. Zudem ist es untersagt, schädliche Produkte zu bewerben, die sich speziell an Jugendliche richten.
Auch die kostenlose Abgabe von Werbeprodukten an Jugendliche ist nicht erlaubt. All diese Verbote sind zurzeit im Bundesgesetz über Lebensmittel geregelt und werden künftig ins neue Tabakproduktegesetz integriert.

Teilweise erlaubt bleiben sollen Rabatte bei Tabakprodukten. Legal ist zudem weiterhin der Direktverkauf durch Hostessen. Auch Massenmailings an Erwachsene, Werbung an Verkaufsstellen und auf Gebrauchsartikeln sowie das Sponsoring von nationalen Anlässen. Letzteres ist bislang nur in den Kantonen Solothurn und Wallis verboten.
Das neue Tabakproduktegesetz sorgt dafür, dass die Tabakindustrie verpflichtet wird, ihre Werbeausgaben zu deklarieren. Sowie erlaubte Werbung mit einem Warnhinweis zu versehen. Heute ist dies freiwillig.
Klare Annahme der Vorlage
In der Gesamtabstimmung am Donnerstag fand die Vorlage im Ständerat eine deutliche Mehrheit. Dies mit 32 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.

Die Mehrheit in der kleinen Kammer lobte die klare Fokussierung auf den Schutz von Minderjährigen. Dies sei im ersten Entwurf noch nicht der Fall gewesen, lautete der Tenor der bürgerlichen Kräfte im Ständerat. Diese hatten das Geschäft im Dezember 2016 an den Bundesrat zurückgewiesen.
Im Ständerat setzte sich der klassische Kompromiss durch. Diesen hatte seine vorberatende Gesundheitskommission erarbeitet. Vereinzelte Forderungen für mehr Selbstregulierung der Tabakbranche und weitergehende Verbote für die Zigarettenindustrie fanden keine Mehrheit.