Junge SVP will «Layla» auf Platz 1 der Hitparade bringen
Mit einem Wettbewerb will die Junge SVP den kontroversen Song «Layla» zur Nummer 1 machen. Es sei ein Kampf für die freiheitliche Kultur.
Das Wichtigste in Kürze
- Der umstrittene Party-Song «Layla» ist in der Schweizer Politik angekommen.
- Die Junge SVP will ihn auf Platz 1 der Hitparade bringen.
- Sie sieht die freiheitliche Kultur in Gefahr durch immer mehr Verbote.
Jetzt nimmt sich auch die Schweizer Politik der Kontroverse um den Ballermann-Hit «Layla» an. Der Party-Song von DJ Robin und Schürze mit dem anrüchigen Text dominiert zwar in Deutschland die Charts. Auch in der Schweizer Single-Hitparade ist er auf Platz 2 vorgerückt. Doch die Junge SVP kriegt von «Layla» nicht genug: Weil der Song an Veranstaltungen verboten wurde und Radios ihn kaum spielen, soll er jetzt gepusht werden.
Junge SVP verschenkt Ballermann-Ferien für Layla-Fans
Mittels eines Wettbewerbs soll der Song noch einmal bekannter werden und öfter gehört werden, erklärt JSVP-Präsident David Trachsel. Ziel ist deshalb, «Layla» auf Platz 1 der Schweizer Hitparade zu bringen. «Die Woke-Kreise wollen das Lied verbieten und diese Entwicklung ist grundsätzlich gegen unsere freiheitliche Kultur», so Trachsel. Darum verlost die Junge SVP Ballermann-Ferien im Wert von 600 Franken unter allen Einsendern eines Layla-Videos.
Einzige Teilnahmebedingung: Im Video soll «Layla» abgespielt werden. «Hauptsache, das Video ist glaubwürdig und echt, und nicht etwa aus Mallorca abgekupfert», betont Trachsel. Obwohl die Aktion erst heute Vormittag richtig lanciert wird, gebe es bereits Teilnehmende via Facebook oder Instagram. Allein auf seinem privaten Kanal habe er schon mehrere Videos erhalten, so Trachsel.
Kein Verbot, keine anderen Probleme – und kein Geschmack?
Gerade in den sozialen Medien sind die Reaktion auf die Chartstürmer-Aktion aber sehr gemischt. Die Junge SVP sei die «intellektuelle Sturmtruppe für künstlerische Freiheit», denn ein Verbot gebe es ja gar nicht. Lediglich Veranstalter – vornehmlich in Deutschland – welche das Lied von sich aus nicht spielen wollten. Oder Radiostationen, die dankend auf Ausstrahlung verzichten, weil ihnen Ballermann-Mitgröl-Hymnen generell eher weniger ins Programm passen.
Immerhin ist das offizielle Video von DJ Robin und Schürze auf YouTube mit der Altersbeschränkung «ab 18» belegt. Immerhin, so zahlreiche Twitter-User, gebe es auch diverse andere Themen, mit denen sich eine Jungpartei auseinandersetzen könnte. Statt 600 Franken in den mallorquinischen Sand zu setzen.
«Es ist unerheblich, ob es ein cooler oder geschmackloser Song ist. Entscheidend ist, dass man das hören darf, was einem passt», wehrt sich Trachsel.
Dass «Layla» nur lokal verboten sei, stimme zwar, spiele aber keine Rolle. «Allein schon, dass man nur schon auf die Idee kommt, sowas zu verbieten, ist für uns der Stein des Anstosses. Solche Ideen kommen auch immer häufiger vor und werden immer abstruser.»