Mit dem Nein zur Justizinitiative bleibt laut Bundesrätin Karin Keller-Sutter die verfassungsmässige Ordnung von 1848 bestehen.
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Justizministerin Karin Keller-Sutter versicherte, dass die Unabhängigkeit der Justiz mit dem Nein zu einem Losverfahren gewahrt bleibe. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesrätin Karin Keller-Sutter äussert sich zum Nein bei der Justizinitiative.
  • Die sieht damit die Unabhängigkeit der Justiz gewährleistet.
  • Die Bevölkerung vertraue immer noch in das Bundesgericht und das Parlament.
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Mit dem Nein zur Justizinitiative bleibt laut Bundesrätin Karin Keller-Sutter die verfassungsmässige Ordnung von 1848 bestehen und damit demokratische Legitimation von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern. «Die Unabhängigkeit der Justiz bleibt essenziell.»

Mit dem deutlichen Verdikt von Volk und Ständen würden die obersten Schweizer Richter gestärkt. Dies sagte Justizministerin Keller-Sutter am Sonntag vor den Medien in Bern.

Volk vertraut Parlament und Bundesgericht

«Der Entscheid zeigt: Das Vertrauen der Bevölkerung in das Bundesgericht und in das Parlament als dessen Wahlbehörde ist hoch.» Das Experiment mit dem Losverfahren sei gescheitert.

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Bundesrätin Karin Keller-Sutter. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Parlament werde auch künftig für eine ausgewogene Vertretung des Geschlechts, der Regionen und der Sprache am Bundesgericht sorgen. Das sei wichtig für die Akzeptanz der Rechtsprechung.

Keller-Sutter gestand aber ein, dass das heutige System nicht perfekt sei. «Die Diskussionen werden weitergehen.» Es sei aber am Parlament, die notwendigen Reformen einzuleiten – etwa was die Mandatssteuer und den Fachbeirat betreffe.

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