Justizinitiative: SP-Aebischer freut sich über Nein

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Bern,

Matthias Aebischer, Berner SP-Nationalrat, äusserte sich hocherfreut über das deutliche Nein zur Justizinitiative. Es sei sehr komplex gewesen.

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SP-Nationalrat Matthias Aebischer - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz stimmt am heutigen Sonntag über die Justizinitiative ab.
  • Laut Hochrechnungen wird diese abgelehnt.
  • SP-Nationalrat Matthias Aebischer freut sich darüber.

Matthias Aebischer, Berner SP-Nationalrat und Vizepräsident der parlamentarischen Gerichtskommission, äusserte sich hocherfreut über das deutliche Nein zur Justizinitiative. Es sei eine sehr komplexe Initiative gewesen. Das Nein zeige, dass sich die Bevölkerung eingehend damit befasst habe.

Neues Finanzierungssystem nötig

Die Initiative habe zwar gewisse Defizite in der Justiz angesprochen, löse als Gesamtpaket die Probleme jedoch nicht. Dies sagte Aebischer der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Die Initiative war viel zu extrem», so Aebischer. Die Reformen seien zudem schon vor der Initiative aufgegleist gewesen.

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Das Parlament empfiehlt die Justizinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Jedoch könnte das Wahlverfahren von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern punktuell verändert werden. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Verbessert werden müsse das System in Bezug auf die Mandatsabgaben, welche die Richterinnen und Richter den Parteien zahlen müssen. Auch die Wiederwahlen müssten verbessert werden. Um die Mandatsabgaben zu streichen, braucht es laut Aebischer ein neues Finanzierungssystem der Parteien.

«Erst wenn die Parteienfinanzierung gesichert ist, bietet die SP Hand, über die Mandatsabgaben zu diskutieren», so Aebischer. Ihm schwebt etwa ein Finanzierungssystem wie in Deutschland vor, wo Parteien von der öffentlichen Hand finanziert werden.

Wahl- durch Losverfahren ersetzen

Angepasst werden soll zudem die Wiederwahl. Eine Wiederwahl alle sechs Jahre sei nicht optimal, so Aebischer. Er will die Periode der Wiederwahl verlängern, beispielsweise auf bis zu 16 Jahre.

Die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justizinitiative)» wollte das heutige Wahlverfahren durch ein Losverfahren ersetzen. Die Wiederwahl, die heute alle sechs Jahre stattfindet, hätte entfallen sollen. Nur bei schweren Verletzungen der Amtspflicht oder Krankheit hätte es ein Abberufungsrecht durch die Vereinigte Bundesversammlung gegeben.

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