Kantone erhalten Spielraum für Bauten ausserhalb von Bauzonen

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Bern,

Der Bundesrat will den Kantonen mehr Spielraum bezüglich Bauten ausserhalb der Bauzonen geben.

Baukräne
Baukräne ragen in den Himmel. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat verabschiedete heute Mittwoch eine Revision des Raumplanungsgesetzes.
  • Die Kantone sollen künftig selbst entscheiden, welche Ausnahmen von Bauten ausserhalb der Bauzonen anwendbar sind.

Die geltenden Regeln für das Bauen ausserhalb von Bauzonen lassen den Kantonen wenig Spielraum. Das will der Bundesrat ändern. Er hat am Mittwoch eine Revision des Raumplanungsgesetzes verabschiedet.

Mit dieser sollen die Kantone grösseren Gestaltungsspielraum bekommen für Bauten ausserhalb von Bauzonen. Damit können sie unter bestimmten Umständen über die heutigen Vorschriften hinausgehen. Damit der Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet gewahrt bleibt, müssen sie dabei aber die räumliche Gesamtsituation verbessern.

Eine Baubewilligung für einen nicht zonenkonformen Bau darf nur erteilt werden, wenn gleichzeitig Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen ergriffen werden. Dies kann im Rahmen einer Nutzungsplanung geschehen, die zu einer besseren Gesamtsituation führt. Als Kompensation kann der Bauherr zum Beispiel auch einen störenden, nicht mehr benötigten Bau entfernen lassen. In beiden Fällen müssen die Grundlagen im Richtplan vorgesehen sein.

Raumplanungsgesetz

Spielraum sollen die Kantone auch dadurch erhalten, dass die Regeln für Ausnahmebewilligungen nicht mehr schweizweit einheitlich angewendet werden. Die Kantone sollen künftig selbst entscheiden, welche Ausnahmen in welchem Gebiet und in welchem Umfang anwendbar sind. Der Rahmen dafür wird jedoch im Raumplanungsgesetz festgelegt.

Der Bundesrat schlägt auch vor, dass Baubewilligungen für neue Bauten und Anlagen ausserhalb von Bauzonen grundsätzlich mit einer Beseitigungspflicht verknüpft werden. Die Bewilligungen sollen nicht mehr für alle Zeiten, sondern nur noch für einen bestimmten Zweck erteilt werden. Damit will der Bundesrat die Zahl der Gebäude ausserhalb von Bauzonen stabilisieren.

Die erste Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes ist seit 2014 in Kraft. Einen ersten Anlauf für die zweite Etappe hat der Bundesrat wegen der heftigen Kritik in der Vernehmlassung fallengelassen. Auch der zweite Anlauf stiess auf wenig Gegenliebe, insbesondere bei den Kantonen. Aufgrund dieser Bedenken hat der Bundesrat zahlreiche Änderungen am Entwurf vorgenommen.

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