Kantone grundsätzlich für Weiterentwicklung des Zertifikats
Grundsätzlich sind die Kantone mit der am Mittwoch vom Bundesrat beschlossenen Weiterentwicklung des Covid-Zertifikats einverstanden.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit der Weiterentwicklung des Covid-Zertifikats sind die Kantone einverstanden.
- Es wurden jedoch «gewisse Standards» für die Tests gefordert.
- Eine Verlängerung des Gültigkeitsdauer wurde laut GDK deutlich gutgeheissen.
Die Kantone sind grundsätzlich mit der am Mittwoch vom Bundesrat beschlossenen Weiterentwicklung des Covid-Zertifikats einverstanden. Mehrere Kantone forderten jedoch «gewisse Standards» für die Tests, wie GDK-Sprecher Tobias Bär auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte.
Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Genesenen-Zertifikats (mit PCR-Test) wurden laut GDK von den Kantonen klar begrüsst. Ebenfalls der Zugang zum Zertifikat mit Antikörpertest (serologischer Test) und der erleichterte Zugang für Touristinnen und Touristen.
Nur Zertifikat, wenn minimaler Antikörpertiter
Mehrere Kantone hätten aber nur unter der Bedingung zugestimmt, dass die verwendeten Tests gewissen Standards entsprechen müssen. Gefordert wurde verschiedentlich auch die Festlegung von Schwellenwerten. Das Zertifikat werde also nur ausgestellt, sofern ein minimaler Antikörpertiter bestimmt wurde.
Der Bundesrat habe nun zumindest entschieden, dass die Antikörpertests, die den WHO-Standards entsprechen, eine CE-Zertifizierung aufweisen müssten. Sie müssten zudem von einem durch Swissmedic zertifizierten Labor durchgeführt werden.
Nur Nasen-Rachen-Abstrich zugelassen
Im Gespräch standen auch Personen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung erhalten können, ein Zertifikat mit einer Jahres-Gültigkeitsdauer erhalten sollen. Mehrere Kantone hatten sich in der Konsultation laut GDK mit Verweis auf das Missbrauchspotenzial dagegen ausgesprochen.
Dem Willen der Kantone entspreche hingegen: Künftig sollen Nasale Abstriche nicht mehr zu einem Zertifikat führen. Und nur noch Antigen-Schnelltests mit einem Nasen-Rachen-Abstrich sollen zugelassen sein.