Kantone sollen keine Gesetze zum Vaterschaftsurlaub erlassen können
Auf Bundesebene gilt zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Die Räte haben nun beschlossen, dass die Kantone diese Zeit nicht erweitern dürfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Kantone dürfen zum Vaterschaftsurlaub keine Gesetze erlassen.
- Die zwei Wochen Urlaub, auf Bundesebene entschlossen, können nicht erweitert werden.
- Es sei nicht angebracht, das System wieder zu ändern.
Kantone sollen nicht die Kompetenz erhalten, eigene Bestimmungen zum Eltern- und Vaterschaftsurlaub zu erlassen. Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat eine Standesinitiative des Kantons Jura abgelehnt, die eine solche rechtliche Kompetenz forderte.
Der Entscheid im Nationalrat fiel mit 104 zu 81 Stimmen, im Ständerat mit 25 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung. Auf Bundesebene ist der Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen eingeführt worden. Der Kanton Jura wollte, dass die Kantone die Kompetenz erhalten, grosszügigere Regelungen und Modalitäten vorzusehen.
Kantonale Entscheide würden zu «Flickenteppich» führen
So kurz nach der Annahme dieses Vaterschaftsurlaubs sei es nicht angebracht, jetzt schon wieder Änderungen am System vorzunehmen, sagte Diana Gutjahr (SVP/TG) im Namen der vorberatenden Kommission. Föderale Regelungen seien zudem bei arbeitsrechtlichen Bestimmungen nicht zu unterstützen, da sie zu einem Flickenteppich führen würden.
Eine Minderheit setzte sich dafür ein, dass die Kantone hier mehr Spielraum haben sollten, wenn sie grosszügiger sein wollten, wie Fabien Flivaz (Grüne/NE) ausführte. Beim Mutterschaftsurlaub sei dies ja auch möglich. Seine Minderheit unterlag jedoch. Die Initiative ist damit vom Tisch.