Gleichgeschlechtliche Ehe: Vaterschaftsurlaub für alle Eltern
Nach dem Ja zur «Ehe für alle» soll künftig auch ein Vaterschaftsurlaub für alle Eltern zur Verfügung stehen. Die entsprechenden Weisungen wurden angepasst.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab Juli 2022 werden alle Eltern den Vaterschaftsurlaub beziehen können.
- Homosexuelle Paare erhalten zukünftig auch das Recht, Kinder zu adoptieren.
Mit dem Ja zur «Ehe für alle» soll künftig auch der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub im Sinne eines Elternschaftsurlaubs gelten. Dies soll damit auch bei Frauenpaaren umgesetzt werden. Der Bund passt die entsprechenden Weisungen an. Das schrieb der Bundesrat am Donnerstag auf zwei gleichlautende Motionen von Nationalrätin Kathrin Bertschy (GLP/BE) und Ständerätin Lisa Mazzone (Grüne/GE).
Die Vorstösse fordern vom Bundesrat die Anpassung der Rechtsgrundlagen für einen zweiwöchigen Elternschaftsurlaub auch in einer gleichgeschletichen Ehe.
Mit Inkrafttreten der «Ehe für alle» erhalten die Ehefrau und der Ehemann der Mutter einen Status als Elternteil. Dies schreibt der Bundesrat. Deshalb seien die Bestimmungen zum Vaterschaftsurlaub und zur Vaterschaftsentschädigung sinngemäss auf diesen anderen Elternteil anzuwenden.
Auch Adoption von Kindern erlaubt
Mit dem Gang zum Standesamt erhalten gleichgeschlechtliche Paare künftig auch das Recht, gemeinsam Kinder zu adoptieren. Zudem erhalten lesbische Paare den rechtlichen Zugang zur Samenbank.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) passt laut dem Bundesrat derzeit die Weisungen zuhanden der Durchführungsstellen an. Dies machen sie, um Neuerungen durch die «Ehe für alle» in allen Sozialversicherungen zu berücksichtigen. Insbesondere solle die Vaterschaftsentschädigung ab Inkrafttreten der Anpassung des Zivilgesetzbuches auch der Ehefrau der Mutter gewährt werden.