Kommission für Beschränkung von Verbandsbeschwerden bei Wohnbauten

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Bern,

Neue Gesetzesänderungen könnten Verbänden das Beschwerderecht bei kleineren Wohnbauprojekten entziehen.

Die Kredite zur Finanzierung von Wohnbauten haben sich seit Jahresbeginn deutlich verteuert. Der Zinsschub dürfte sich jetzt jedoch abflachen. (Symbolbild)
Neue Gesetzesänderungen könnten Verbänden das Beschwerderecht bei kleinen Wohnbauprojekten entziehen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/ARNO BALZARINI

Gegen kleinere Wohnbauprojekte im Baugebiet sollen Verbände künftig nicht mehr Beschwerde führen dürfen. Die zuständige Kommission des Ständerates ist einverstanden mit vom Nationalrat beschlossenen Änderungen im Natur- und Heimatschutzgesetz. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (Urek-S) stellte sich mit neun zu zwei Stimmen hinter die Vorlage, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Es handle sich um eine moderate Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts für gesamtschweizerische Schutzorganisationen.

Gemäss der von der Schwesterkommission des Nationalrates (Urek-N) erarbeiteten Vorlage sollen Wohnbauprojekte mit weniger als 400 Quadratmetern Geschossfläche in Baugebieten grundsätzlich nicht mehr unter das Verbandsbeschwerderecht fallen. Das soll verhindern, dass Organisationen Private beim Bauen ausbremsen. Ausserhalb der Bauzonen und an sensiblen Lagen soll das Verbandsbeschwerderecht bestehen bleiben.

Widerstand gegen die Einschränkung

Die Ständeratskommission will, dass als Kriterium Auswirkungen auf Ortsbilder von nationaler Bedeutung gelten. Aber nicht Auswirkungen auf generell alle bedeutenden Ortsbilder. So wollte es der Nationalrat.

Eine Minderheit der Ständeratskommission will nichts wissen von der Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts. Weitere Minderheiten wollen die Obergrenze für Bauvorhaben bei 250 statt 400 Quadratmetern setzen. Angestossen hatte die Vorlage Mitte-Fraktionschef und Nationalrat Philipp Matthias Bregy (VS) mit einer parlamentarischen Initiative. Als Nächstes entscheidet der Ständerat darüber.

Kommentare

Amediesli

Es kann doch nicht sein, dass jeder Hinz und Kunz Einsprache erheben kann, schon gar nicht, wenn er nicht ortsansässig ist. So hat der VCS aus Zürich Einspruch gegen die Gondelbahn auf den Weissenstein im Kt. solothurn erhoben, was den Bau als Ersatz der Sesselbahn um Jahre verzögert hat.

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