Neue Gesetzesänderung könnte Zivildienstpflichtige zum Dienst im Zivilschutz verpflichten.
Zivilschutz
Neu sollen Zivildienstpflichtige verpflichtet werden können, einen Teil ihrer Dienstzeit im Zivilschutz eines Kantons mit Unterbestand zu leisten. (Symbolbild) - Keystone

Zivildienstpflichtige sollen verpflichtet werden können, ihren Dienst teilweise beim Zivilschutz zu leisten. Die zuständige Ständeratskommission ist damit einverstanden, das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz entsprechend anzupassen.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SIK-S) hiess die Vorschläge des Bundesrates mit 12 zu 1 Stimmen gut, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Personalbestand des Zivilschutzes zu erhöhen.

Neu sollen Zivildienstpflichtige verpflichtet werden können, einen Teil ihrer Dienstzeit im Zivilschutz eines Kantons mit Unterbestand zu leisten. Die Zivilschutzorganisationen könnten ihre Leistungen nicht mehr erbringen, wenn das Problem des Unterbestandes nicht angegangen werde, befand die Mehrheit.

Mehrheit für Einsatz von «Zivis»

Zivilschutz-Einsätze seien für «Zivis» zumutbar, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisteten. Dass der «Zivi»-Dienst dadurch ausgehöhlt werden könnte, mag die Mehrheit nicht gelten lassen. Die Kantone müssten alle Möglichkeiten ausschöpfen, mehr Zivilschützer zu rekrutieren, bevor sie auf «Zivis» zurückgreifen könnten.

Die ablehnende Minderheit hingegen findet, dass Einsätze im Zivilschutz für «Zivis» freiwillig bleiben sollten. Leistungen von «Zivis» trügen wesentlich zum nationalen Zusammenhalt bei. Der Ständerat wird voraussichtlich im Herbst über die Vorlage entscheiden.

Der Zivildienstverband Civiva lehnt die Neuerung ab. Möglichkeiten, «Zivi»-Dienstleistende für den Zivilschutz einzusetzen, gebe es bereits, schrieb er zum Kommissionsentscheid. Mit der Gesetzesänderung würden dem «Zivi»-Dienst Einsatztage verloren gehen, etwa im Gesundheitswesen, an Schulen und in sozialen Einrichtungen.

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