Kommission will auf Gegenvorschlag zu Justizinitiative verzichten
Das Wichtigste in Kürze
- Die Nationalratskommission verzichtet auf einen Gegenvorschlag zur Justizinitiative.
- Anfangs November hatte sich die Kommission noch dafür entschieden.
- Der Gegenvorschlag soll nun im Nationalrat behandelt werden.
Der Justizinitiative, die Bundesrichter per Los wählen will, soll nun doch kein indirekter Gegenvorschlag entgegengestellt werden. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) ist auf ihren ersten Entscheid zurückgekommen. Die Frage ist aber höchst umstritten.
Die Nationalratskommission hatte sich Anfang November mit 13 zu 12 Stimmen für einen indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen. In der Ständeratskommission hatte Präsident Beat Rieder (CVP/VS) den Stichentscheid inne und sprach sich Anfang Dezember ebenfalls dafür aus.
Einen Monat später ist das Geschäft noch immer umstritten, die Mehrheitsverhältnisse in der RK-N haben sich aber gedreht: Mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss die Kommission nun, dem Parlament keinen Gegenvorschlag zu unterbreiten. So teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Als Nächstes entscheidet der Nationalrat.
Bundesrichter sollten parteiunabhängig sein
Mit dem ursprünglich von der Nationalratskommission vorgeschlagenen Gegenvorschlag sollen vier Ziele erreicht werden. Erstens soll vor der Bundesrichterwahl eine Fachkommission eine Vorselektion treffen. Die Kommission soll einzig die fachliche und persönliche Eignung der Kandidierenden für das Amt beurteilen. Die Einführung einer solchen Fachkommission ist ein Anliegen der Initianten.
Zweitens sollen die Richterinnen und Richter ihren Parteien für das Bundesrichteramt kein Geld mehr geben müssen. Dies ist heute noch der Fall. Alternativen dazu sollen geprüft werden.
Drittens schlägt die Kommission vor, dass die systematische Wiederwahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern abgeschafft wird. Und viertens sollen Bundesrichter neu von ihrem Amt auch abberufen werden können.
Gegenvorschlag bringt keine Verbesserungen
Ein Grund für den Stimmungswechsel in der Nationalratskommission: Einige dieser Ideen sind nur über eine Verfassungsänderung und dementsprechend nicht über einen indirekten Gegenvorschlag umsetzbar. So heisst es in der Mitteilung. Die Kommissionsmehrheit sei der Ansicht, dass die Ideen kaum eine Verbesserung gegenüber dem aktuellen und gut funktionierenden System brächten.
Eine starke Minderheit ist hingegen der Auffassung, dass Verbesserungen auf Gesetzesebene möglich und wünschenswert sind. Sie beantragt dem Parlament deshalb, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen. Diese soll dann einen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten.
Minderheiten fordern direkten Gegenentwurf
Zwei andere Minderheiten sprechen sich zudem für einen direkten Gegenentwurf aus: Die eine möchte die Möglichkeit der Abberufung von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern in die Bundesverfassung aufnehmen. Die andere möchte zusätzlich noch eine Amtszeitbegrenzung vorsehen.
Die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justizinitiative)» lehnt die Nationalratskommission deutlich ab. Mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Bundesrat empfiehlt Ablehnung
Die Initianten argumentieren, dass es heute in der Schweiz keine Gewaltentrennung gebe. Richterinnen und Richter müssten den Parteien für das Bundesrichteramt schliesslich Geld geben. Damit werde die Judikative zum verlängerten Arm der Legislative. Dies soll sich mit dem Losverfahren ändern.
Der Bundesrat empfiehlt die Justizinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.