Für unbearbeitete Lebensmittel, die eingeflogen werden, könnte eine Deklarationspflicht kommen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor.
Gemüse
Gemüse - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Im September soll ein Gesetzesentwurf der WBK-N in die Vernehmlassung geschickt werden.
  • Darin geht es um eine Deklarationspflicht für eingeflogene, unbearbeitete Lebensmittel.
  • Damit müsste künftig die Transportart der Lebensmittel ausgewiesen werden.
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Die zuständige Nationalratskommission fordert eine Deklarationspflicht von eingeflogenen unbearbeiteten Lebensmitteln. Sie will so die Information für Konsumentinnen und Konsumenten verbessern. Den damit verbundenen administrativen Aufwand hält sie für vertretbar.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) will einen Entwurf für die entsprechende Revision des Lebensmittelgesetzes im September in die Vernehmlassung schicken, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Den Gesetzesentwurf hiess die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen gut.

Deklarationspflicht für unbearbeitete Lebensmittel

Der Entwurf verlangt, dass die Transportart bei unverarbeiteten Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Gemüse oder Früchten ausgewiesen werden muss. Die Deklaration soll insbesondere auch den Transport in Flugzeugen umfassen. Neben der Konsumenteninformation soll die Vorlage auch für mehr Transparenz namentlich bei der Herkunft sorgen.

Eine Kommissionsminderheit befürchtete Mehrkosten wegen der Deklaration. Zudem könnte die Deklarationspflicht nicht mit handelsrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO vereinbar sein. Im Weiteren bezweifelte die Minderheit den ökologischen Nutzen.

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