Laut Bundesrat hat Nein zu CS-Krediten keine rechtlichen Folgen
Das Parlament hat den 109 Milliarden für die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS nicht zugestimmt. Viel ändern tut das nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Parlament hat vergangene Woche die Notkredite für die CS-Übernahme abgelehnt.
- Das Nein habe aber keine rechtliche Wirkung auf die eingegangenen Verpflichtungen.
- Die Haltung des Parlaments soll bei den Verhandlungen aber berücksichtigt werden.
Vor einer Woche hat das Parlament die Notkredite im Zusammenhang mit der Übernahme der Grossbank Credit Suisse (CS) durch die UBS abgelehnt. Der Bundesrat bekräftigt nun, dass das Nein keine rechtliche Wirkung auf die eingegangenen Verpflichtungen habe.
Am Mittwoch tauschte sich die Regierung über die ausserordentliche Session zum Thema CS aus. Während der Ständerat den Krediten von 109 Milliarden Franken zustimmte, sagte der Nationalrat zweimal Nein.
Nach dem Ja der Finanzdelegation der Räte am 19. März unterschrieben Bund und Nationalbank einen Vertrag für 100 Milliarden Franken als Ausfallgarantie. Der UBS sicherte der Bundesrat im Zusammenhang mit der CS-Übernahme eine Verlustgarantie von 9 Milliarden Franken zu.
Der Bundesrat will die Haltung des Parlaments berücksichtigen bei den Verhandlungen mit der UBS über den Garantievertrag. Dies will er aber nur so weit tun, dass die Übernahme der CS durch die UBS nicht gefährdet wird. Auch bei der Aufarbeitung der Ereignisse will er dem Nein Rechnung tragen.