Leistungen aller Spitex-Dienste werden von Mehrwertsteuer befreit
Die Räte sind sich einig: Auf Leistungen der Spitex-Dienste soll keine Mehrwertsteuer mehr erhoben werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Spitex-Dienste sind künftig von der Mehrwertsteuer ausgenommen.
- Der Nationalrat hat sich am Donnerstag in der Sache dem Ständerat angeschlossen.
Leistungen der Spitex-Dienste werden von der Mehrwertsteuer befreit. Darauf haben sich die Räte nun geeinigt und die Anpassungen im Mehrwertsteuergesetz für die Schlussabstimmungen bereit gemacht.
Wie Spitex-Leistungen besteuert werden sollen, war zwischen den Räten umstritten. Heute muss die Mehrwertsteuer nur für die von gemeinnützigen Organisationen erbrachte Hilfe und Pflege zuhause nicht bezahlt werden.
Der Ständerat wollte die Befreiung aller Spitex-Organisationen von der Mehrwertsteuer. Der Nationalrat wollte bisher beim geltenden Recht bleiben, schloss sich am Donnerstag nun aber dem Ständerat an, mit 97 zu 77 Stimmen. Die unterlegene Minderheit warnte vor Wettbewerbsverzerrungen und neuen Komplikationen im Steuersystem.
Auf andere Neuerungen hatten sich die Räte schon früher geeinigt. Zum Beispiel müssen ausländische Online-Versandhäuser auf ihrem Schweizer Umsatz eine Mehrwertsteuer entrichten. Diese neue Mehrwertsteuer-Pflicht soll dem Bund Geld in die Kasse spülen.
Tampons und Binden werden künftig mit dem reduzierten Satz von aktuell 2,5 Prozent für Güter des täglichen Bedarfs besteuert. Rund 11'000 Personen hatte die Steuersenkung mit einer Petition unter dem Titel «Bloody Unfair – Runter mit der Tampon-Steuer» gefordert. Auch aus dem Parlament kamen entsprechende Forderungen.