Lernfahrten können neu ab 17 Jahren absolviert werden
Künftig müssen Fahrschüler vor ihrer Autoprüfung eine zwölfmonatige Lernphase durchlaufen. Gleichzeitig können sie Lernfahrten bereits mit 17 Jahren machen.

Das Wichtigste in Kürze
- Fahrschüler müssen neu eine zwölfmonatige Lernphase vorweisen können.
- Deshalb dürfen Lernfahrten künftig mit 17 Jahren absolviert werden.
Fahrschüler dürfen neu bereits mit 17 Jahren hinter dem Steuer sitzen. Hintergrund für diesen Entscheid ist die neue Mindest-Lernphase von zwölf Monaten.
Damit will der Bundesrat die Verkehrssicherheit erhöhen: Je mehr begleitet Lernfahrten vor der praktischen Prüfung stattfinden, desto kleiner ist danach auch das Unfallrisiko.

Damit der Führerausweis aber weiterhin mit 18 Jahren erworben werden kann, hat der Bundesrat nun das Alter für den Erwerb des Lernfahrausweises um ein Jahr gesenkt.
Personen mit Jahrgang 2003 können den Lernfahrausweis ab dem 1. Januar 2021 mit 17 Jahren erwerben. Erhalten sie diesen noch im selben Jahr, dürfen sie die Autoprüfung ab ihrem 18. Geburtstag ablegen – auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht zwölf Monate besitzen.