Mahnung des Bundes an Spiess-Hegglin & NetzCourage per Einschreiben
Das Wichtigste in Kürze
- Das Gleichstellungs-Büro des Bundes ist nicht zufrieden mit den Antworten von NetzCourage.
- Nun folgt eine schriftliche Mahnung, dass Fördergelder gestrichen werden könnten.
- NetzCourage-Gründerin Jolanda Spiess-Hegglin hatte auf Twitter ein Köpfungs-Bild gelikt.
Der Verein NetzCourage setzt sich ein gegen Hass, Diskriminierung und Rassismus im Internet. Dass Geschäftsführerin Jolanda Spiess-Hegglin ein Köpfungs-Bild auf Twitter gelikt hatte, passte nicht zu den eigenen Ansprüchen. Da der Verein auch Fördergelder vom Bund erhält, gingen die Wogen hoch. Spiess-Hegglin hat sich mittlerweile entschuldigt, doch nun flatterte eine mit Kritik gewürzte Mahnung aus Bundesbern ins Haus.
Bund hakt erneut nach
Für die Unterstützung des Vereins Netzcourage zuständig ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau. Bereits Anfang Juli hat das EBG von Netzcourage eine professionellere Kommunikation gefordert. Die Co-Präsidentinnen, SP-Nationalrätin Tamara Funiciello und Grünen Nationalrätin Greta Gysin stellten sich danach vor Geschäftsführerin Spiess-Hegglin.
Diese habe als Privatperson gehandelt und ihren Fehler ja eingestanden. «Das Bild entspricht nicht unserer Vorstellung von gewaltfreier Kommunikation», räumt das Co-Präsidium ein. Gleichzeitig wird im Mail ans EBG aber auch relativiert.
«Wir werden unseren Mitarbeitenden keinen Maulkorb verpassen und ihnen nicht verbieten, sich bei öffentlichen Anfeindungen und Digitaler Gewalt zu wehren.» Nun hat das EBG aber eine Mahnung per Einschreiben an NetzCourage geschickt, wie «20 Minuten» schreibt. Im Nau.ch vorliegenden Brief spart das Gleichstellungs-Büro nicht mit deutlichen Worten.
Kommunikationskonzept oder Geld weg
NetzCourage müsse bis Ende August ein Kommunikationskonzept vorlegen: Wer darf was und wie wird vor der Veröffentlichung abgesegnet. Auch einen «Code of Conduct» fordert das Gleichstellungsbüro für die Kommunikation in sozialen und anderen Medien. In diesem soll explizit festgelegt sein, wie sich Jolanda Spiess-Hegglin, weitere Mitarbeiter sowie der Vereins-Vorstand zu verhalten haben.
Kommt NetzCourage der Forderung nicht nach, droht ein Entzug der Fördergelder von fast 200'000 Franken. In der Antwort des Präsidiums an das EBG von Anfang Juni scheint man das Problem weniger bei NetzCourage zu sehen. Sondern bei der öffentlichen Wahrnehmung des Vereins und dessen Geschäftsführerin. Man werde vermehrt darauf achten, dass «die Kommunikation von NetzCourage nicht mit der Privatperson Spiess-Hegglin verwechselt werden kann».
Scharfe Kritik des Bundes
Dieser Argumentation kann das Gleichstellungs-Büro nicht folgen. Es sei Spiess-Hegglin selbst, die ihre Rollen nicht klar getrennt habe. Zu wenig berücksichtigt werde, «dass in der öffentlichen Wahrnehmung diese Trennung nicht vorgenommen wird und auch nicht erwartet werden kann.»
Unbeholfen sei die Argumentation mit dem Maulkorb, schreibt das EBG weiter. Nicht Spiess-Hegglin sei angefeindet worden, sondern sie habe vielmehr einen Tweet gelikt, in dem eine Schweizer Journalistin geköpft dargestellt wurde. Die Stellungnahme des NetzCourage-Präsidiums sei zu wenig überzeugend, die angekündigten Massnahmen vage.
Deshalb schaltet das Gleichstellungs-Büro nun einen Gang höher mit Mahnung und Ultimatum. Und ruft NetzCourage in Erinnerung, was man gerne im Kommunikations-Konzept sehen würde. «Eine professionelle Kommunikation zeichnet sich durch Sachlichkeit, Freundlichkeit, Respekt und insbesondere in Konfliktsituationen durch eine deeskalierende Haltung aus.» Diesen vom Verein NetzCourage selbst eingeforderten Standards habe Jolanda Spiess-Hegglin auf ihrem persönlichen Twitter-Account nicht entsprochen.