Medien: Ständerat senkt Hürde für superprovisorische Verfügungen
Der Ständerat will es erleichtern, Berichte von regelmässig erscheinenden Medien mit superprovisorischen Verfügungen zu stoppen.
Der Ständerat will es erleichtern, Berichte von regelmässig erscheinenden Medien mit superprovisorischen Verfügungen zu stoppen. Er hat am Mittwoch bei der Revision der Zivilprozessordnung eine Bestimmung angepasst.
Es ging um die Voraussetzungen für vorsorgliche Massnahmen gegen Beiträge in periodisch erscheinenden Medien. Heute kann ein Gericht Berichte stoppen, wenn sie für die gesuchstellende Partei einen besonders schweren Nachteil verursachen können.
Weiter darf die Massnahme nur angeordnet werden, wenn kein offensichtlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt und die Massnahme nicht unverhältnismässig erscheint. Der Bundesrat will neu präzisieren, dass der fragliche Medienbericht einen besonders schweren Nachteil verursachen kann oder verursacht.
Der Ständerat will die Hürde zu einer superprovisorischen Verfügung senken. Auf Antrag der Mehrheit der Rechtskommission (RK-S) strich er die Umschreibung «besonders». Damit reicht neben den anderen Kriterien neu ein «schwerer Nachteil» als Rechtfertigung für das Anordnen einer vorsorglichen Massnahme.
Dass Medienverantwortliche nicht erbaut seien vom Antrag der Mehrheit, sei legitim, sagte Thomas Hefti (FDP/GL). Auf der anderen Seite stünden Rechtsverletzungen und widerrechtliche Angriffe auf Persönlichkeitsrechte. Da das Internet nichts vergesse, liessen sich Fehlinformationen nie mehr beseitigen, ergänzte Daniel Jositsch (SP/ZH).
Beat Rieder (Mitte/VS) ergänzte, eine superprovisorische Verfügung durchzusetzen, sei heute nicht leicht. Im Sinne der Waffengleichheit zwischen Medien und Individuum sei die Anpassung geboten, sagte er. «Ich hätte mir nicht im Traum vorstellen können, dass diese Änderung so viel Staub aufwirbelt.»
Eine Minderheit hätte das Wort «besonders» im Artikel lassen wollen, unterlag aber mit 12 zu 30 Stimmen. Carlo Sommaruga (SP/GE) verglich die Streichung mit dem Mikado-Spiel: Werde ein Stäbchen entfernt, könne das ganze Gebilde einstürzen. Es gebe keinen Rechtfertigungsgrund für die von der Mehrheit gewünschte Anpassung.
Eine Asymmetrie zwischen Individuum und Medienkonzern gebe es immer, sagte Hannes Germann (SVP/SH). Wolle man etwas tun für den Schutz des Individuums, müssten statt der Änderung die Medien in Sachen Wahrheitsgehalt verstärkt zur Verantwortung gezogen werden können.
Es brauche eine fundierte Diskussion zu der Frage anstelle dieser schnellen Änderungen eines Artikels in der Zivilprozessordnung, doppelte Christian Levrat (SP/FR) nach. Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter lehnte die Streichung ab.
Die revidierte Zivilprozessordnung hiess der Ständerat mit 39 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung gut. Die Vorlage geht an den Nationalrat.