Mit dem Mediengesetz sollen Online-Portale durch Steuergelder unterstützt werden. Wer an die Millionen will, muss aber Voraussetzungen der Behörden erfüllen.
Sommaruga Mediengesetz Vorgaben
Online-Portale, welche künftig von der staatlichen Unterstützung profitieren, müssen eine Reihe von Vorschriften beachten. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Mediengesetz würden bezahlpflichtige Online-Portale durch den Staat unterstützt.
  • Dazu müssen die Medien allerdings elf verschiedene Vorgaben erfüllen.
  • Einige davon sind schwammig – der Bund verspricht, keinen Einfluss auf Inhalte zu nehmen.
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Am 13. Februar entscheidet die Bevölkerung, ob Medien zusätzlich mit 135 Millionen Franken Steuergeldern pro Jahr gefördert werden sollen. Der Abstimmungskampf läuft heiss, der Ausgang ist ungewiss.

Der Bundesrat will mit dem Paket die Medienvielfalt stärken. Die Gegner der Vorlage weisen darauf hin, dass primär Grossverlage, die Millionengewinne schreiben, profitieren würden. Ausserdem sei es ungerecht, dass Gratis-Medien mit dem Mediengesetz gar nicht unterstützt werden.

Medienpaket Mediengesetz Abstimmung
Am 13. Februar stimmt die Schweiz über das Mediengesetz ab. Beide Lager haben ihre Kampagne gestartet. - Keystone

Umstritten ist weiter, ob die Unabhängigkeit von neuerdings subventionierten Online-Portalen eingeschränkt wird. Schliesslich müssten diese künftig jenen Staat kritisieren, der sie direkt finanziert. Vorgesehen sind 30 Millionen Franken pro Jahr für Internet-Portale.

Neues Bundesgesetz macht Online-Portalen Vorgaben

Bezüglich möglicher Selbstzensur und Druckversuchen läuft in Redaktionen vieles informell ab. Im Jargon nennt sich das die «Schere im Kopf» bei den Journalisten. Dennoch macht das neue «Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien», kurz BFOM, elf Vorgaben, welche erfüllt sein müssen, um an die staatlichen Honigtöpfe zu gelangen.

Bakom Mediengesetz Vorgaben
Der Bund macht jenen Online-Portalen, die öffentliche Gelder beziehen, Vorgaben. Die genaue Umsetzung regelt der Bundesrat.
Mediengesetz Vorgaben Sittlichkeit
Minderjährige dürfen keinesfalls in ihrer «sittlichen Entwicklung» gefährdet werden, schreiben die Behörden subventionierten Medien vor.

Viele davon sind offensichtlich und stellen für alle Medien eine Selbstverständlichkeit dar. So muss etwa das Impressum leicht auffindbar sein und der Inhalt sollte sich primär an ein schweizerisches Publikum richten. Andere Punkte sorgen gerade in den sozialen Medien für heftige Diskussionen.

So gibt der Staat künftig vor, dass subventionierte Internet-Portale «zur Hauptsache Informationen zu politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhängen» publizieren müssen. Das lässt viel Interpretationsspielraum offen, etwa in Bezug auf Sport- und Unterhaltungsberichte.

Mediengesetz: Einschränkungen bei Sport, Sex und Crime?

Caroline Sauser, Kommunikationschefin beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom), erklärt, das Kriterium orientiere sich an der bestehenden indirekten Presseförderung für gedruckte Zeitungen. «Ein Online-Medium, das ausschliesslich über Sport berichtet, ist nicht förderberechtigt», so Sauser.

Begrüssen Sie die Staats-Unterstützung für Online-Medien?

Ein Portal, das «eine thematische Vielfalt» aufweise, sei aber förderberechtigt, «ohne dass es die Sportberichterstattung einzuschränken braucht.» Ob und inwiefern das auch auf Artikel über Prominente oder Lifestyle-Themen zutrifft, lässt sie offen.

Für Unklarheiten im Mediengesetz sorgen könnte ebenfalls die Vorgabe, dass «Minderjährige weder in ihrer körperlichen, geistig-seelischen, sittlichen oder sozialen Entwicklung» gefährdet werden. Sind Berichte über Sex, brutale Kriminalfälle oder die neusten Tiktok-Trends künftig also verboten?

Medienpaket Vorschriften
Wie genau die Vorschriften für News-Portale umgesetzt werden, entscheidet am Schluss der Bundesrat. - Keystone

Das Bakom verneint. «Bei Online-Medien wird der Jugendschutz primär durch die Wahl der Platzierung bzw. der Einbettung jugendgefährdender Inhalte im Angebot gewährleistet», erklärt Sauser. Problematisch wäre gemäss Bakom zum Beispiel eine automatische Wiedergabe solcher «Inhalte» beim Aufrufen des Internet-Portals.

Bakom: «Keine konkreten inhaltlichen Vorgaben»

Sicher ist: Die Vorgaben bieten den Behörden viel Interpretationsspielraum beim Sprechen der Bundesmillionen. Bakom-Sprecherin Sauser hält jedoch fest: «Es werden auch bei der Förderung der Online-Medien keine qualitativen oder konkreten inhaltlichen Vorgaben gemacht.»

Simonetta Sommaruga Bakom Direktor
Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Bakom-Direktor Bernard Maissen: Die Behörden versichern, dass die Online-Medien durch die öffentlichen Gelder in ihrer Unabhängigkeit gestärkt würden. - Keystone

Die Kriterien seien so ausgestaltet, «dass die Behörden keinen Einfluss auf die Inhalte von Artikeln oder Sendungen nehmen können.» Ausserdem seien die entsprechenden Entscheide gerichtlich überprüfbar.

Für die Sprecherin von Simonetta Sommarugas Amt ist klar: «Die Vorlage stärkt die Unabhängigkeit der einheimischen Medien.» Denn nur «finanziell solide Medien» könnten Druckversuchen von Financiers und Inserenten widerstehen.

Die genaue Ausgestaltung der neuen Vorgaben obliegt dem Bundesrat.

Anmerkung der Redaktion: Nau.ch würde im Falle eines Ja zum Mediengesetz nicht von den neuen Fördergeldern profitieren.

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