Mediengesetz: Die Argumente gegen das neue Massnahmenpaket
Das neue Mediengesetz sorgt für Aufruhr. Man befürchtet, dass insbesondere die grossen Medienhäuser von der Vorlage profitieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Gegner des Massnahmenpakets befürchten, dass die Medien staatsabhängig werden.
- Ausserdem würden besonders grosse Medienhäuser davon profitieren.
Gegen das neue Mediengesetz und das damit verbundene Massnahmenpaket vom 18. Juni 2021 ist ein Referendum zustande gekommen. Nun stimmt die Schweiz am 13. Februar 2022 darüber ab.
Bundesrat und Parlament setzen sich für ein Ja ein. Die Gegnerschaft wird parteilich von FDP und SVP angeführt.
Mediengesetz bevorzugt grosse Medienhäuser
«Keine Steuermilliarden für Medienmillionäre» – so lautet der Slogan des Nein-Komitees gegen das Mediengesetz. Laut ihrer Argumentation benötigen Verlage keine zusätzlichen Subventionen. Die vier grossen Medienhäuser der Schweiz – die Tages-Anzeiger-Gruppe, Ringier, CH Media und Hersant Média – würden genug Einnahmen machen. Kleine Verlage und private Radio- und TV-Stationen sollen von bisherigen Subventionen schon genügend profitieren.
Die Gegner des Mediengesetzes befürchten also, dass gerade den grossen Medienverlegern die meisten Gelder zufliessen würden. Das stünde im direkten Widerspruch zu den Zielen von Bundesrat und Parlament.
Staatsgelder machen Medien abhängig
Weitere Unterstützungsgelder würden demnach die Schweizer Demokratie gefährden. Dem Staat wird vorgeworfen, die Medien durch zusätzliche Finanzhilfen abhängig zu machen. Dabei sollten Staat und Politik von den Medien kritisch überprüft und kontrolliert werden. Unabhängiger Journalismus soll durch weitere finanzielle Hilfe verunmöglicht werden.
Kritik erntet das «Massnahmepaket zugunsten der Medien» auch von der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko). Sie bezeichnet es als «wettbewerbsverzerrend» und «ineffizient». Für das Komitee «Mediengesetz Nein» sei zudem problematisch, dass Gratis-Medien – ob als Print oder online – nicht subventioniert werden. Es bezeichnet diese Auslassung als «diskriminierend» und «unsozial».